Es hat lange gedauert bis die Ärzteschaft in Deutschland sich zu ihrer Mitverantwortung an den Verbrechen der NS-Zeit bekannt hat. Beim Ärztetag 2012 in Nürnberg hat sie – 67 Jahre nach Kriegsende – in einer Entschließung festgestellt, dass die Tötung von mehr als 200 000 psychisch Kranken und Behinderten, die Zwangssterilisation von mehr als 360 000 als „erbkrank“ eingestuften Menschen sowie die oft tödlich endenden Menschenversuche eben „nicht von politischen Instanzen“ ausgegangen sei, sondern von den Ärzten selbst.
Es seien auch nicht Taten einzelner Ärzte gewesen, sondern sie seien geschehen unter Beteiligung der Repräsentanten der verfassten Ärzteschaft, der Fachgesellschaften und renommierten Forschungseinrichtungen. Das war eine klare Abkehr von der seit den Nürnberger Ärzteprozessen verbreiteten Annahme, dass nur rund 350 „entartete“ Ärzte – so damals der Weltärztebund – an den Grausamkeiten des NS-Regimes mitgewirkt hätten.
Seitdem haben viele Institute, Universitäten und Kassenärztliche Vereinigungen die eigene Historie genauer untersucht. Mit Unterstützung der baden-württembergischen Landesärztekammer hat sich der Historiker Aaron Pfaff vier Jahre lang durch Archive gearbeitet und die Geschichte der verfassten Ärzteschaft von 1920 bis 1960 auf dem Gebiet von Baden und Württemberg aufgeblättert. Es ist ein erschütterndes Zeugnis darüber, wie ein Berufsstand sich den Nazis anbiederte und an ihren Verbrechen mitwirkte.
Dem Arzt schenkt der Patient sein Vertrauen, der wiederum lässt ihm Mitgefühl und Heilung zuteil werden. Dieses Ideal folgt dem griechischen Arzt Hippokrates, der geschworen hat, seine Verordnungen werde er treffen „zu Nutzen und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil“. Er werde sie „bewahren vor Schaden und unwillkürlichem Unrecht“.
Wie aber kam es dazu, dass Ärzte ihre Patienten verrieten? „Der Anfang war eine feine Verschiebung der Grundeinstellung der Ärzte“, hat Leo Alexander, US-Psychologe und Prozessgutachter in Nürnberg, festgestellt. Der Historiker Pfaff kann das exemplarisch für Baden und Württemberg belegen. In den 1920er Jahren befassten sich die Ärzteverbände in Stuttgart und Freiburg häufig mit ihren finanziellen Problemen – die Inflation hatte ihre Vergütung durch die Kassen am Quartalsende oft schon aufgefressen, die vielen Notapprobationen im Ersten Weltkrieg erhöhten den Konkurrenzdruck, ein Dauerstreit schwelte um die Einrichtung einer Versorgungskasse. Allgemein fühlten sich die Ärzte zu wenig wertgeschätzt und gegängelt. Eine Radikalisierung trat ein, gepaart mit ersten Wortmeldungen im „Medizinischen Korrespondenzblatt für Württemberg“, wonach „die Ärzte die wichtigsten Führer der Menschheit“ seien und sich wieder „als Herrenmenschen fühlen“ müssten. Dazu kamen bis Anfang der 30er Jahre mehr und mehr Vortragsveranstaltungen zu Themen wie Rassenhygiene und Eugenik, der NS-Erbgesundheitslehre. Die „Höherzüchtung der menschlichen Rasse“ und ein Buch über „Die Freigabe der Vernichtung unwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form“ waren ein Debattenthema auf einer Versammlung des Hartmannbundes in Baden.
Im November 1932 kam es zur moralischen Kernschmelze auf der Hauptversammlung der Württembergischen Ärzteschaft im Hörsaal der Technischen Hochschule Stuttgart: Einstimmig forderten die 400 Teilnehmer von der Reichsregierung eine Strafrechtsreform zur Regelung der Sterilisierung bei schweren körperlichen oder geistigen Erbleiden – und zwar auch ohne Einwilligung. Das war nichts anderes als die ärztliche Kollektivforderung nach einer schweren Körperverletzung durch den Staat. Und ein Fall von vorauseilendem Gehorsam.
Der NS-Arzt Alfred Bosler, der früh die Zwangssterilisierung von Schizophrenen gefordert hatte, da sie „Ballastexistenzen“ seien, jubelte: Die württembergische Ärzte stellten sich in die vorderste Reihe der Kämpfer, die mit der Eugenik der Zukunft des Landes dienen wollten! Mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom Juli 1933 wurde die Zwangssterilisation von Menschen mit „Schwachsinn“, Schizophrenie, Epilepsie, Taub- und Blindheit sowie körperlichen Missbildungen dann tatsächlich geregelt. Ärzte wirkten über Meldebögen an der Erfüllung mit, sie nahmen die Eingriffe vor und schickten Vertreter in sogenannte Erbgesundheitsgerichte.
Die Gesellschaft der Kinder- und Jugendärzte schildert den Fall der 16-jährigen Helene D. und ihrer zwei Jahre älteren Schwester Emma aus Berlin-Neukölln, deren Sterilisierung der zuständige Bezirksarzt wegen „angeborener Taubheit“ im Oktober 1938 beantragte. Vor dem Termin beim Erbgesundheitsgericht schrieb Helene D. an die Behörde, sie hätten in der Familie keine taub Geborenen, ihre Taubheit und die der Schwester sei auf Scharlach zurückzuführen, sie fühle sich gesund. Alle Beschwerden, auch der Mutter, halfen nichts. Zehn Monate später wurden die Schwestern in der Berliner Universitätsfrauenklinik sterilisiert. Erst 1980 wurde den Betroffenen ein Schadensersatz von 5000 Mark zugebilligt, 1988 gab es erstmals eine kleine Rentenzahlung. Weder bei der Sterilisierung, noch bei der Vertreibung von jüdischen Kollegen aus ihren Positionen hat Pfaff nennenswerten Widerstand der Ärzte feststellen können. Das gleiche gilt für die monströse Ermordung von Zehntausenden von Behinderten und psychisch Kranken im Rahmen der zunächst geheim gehaltenen Aktion T 4. Auch hier beteiligten sich Mediziner am Ausfüllen von Meldebögen sowie an der Ermordung in den sogenannten Tötungsanstalten wie Grafeneck. Direktoren der Heil- und Pflegeanstalten, aus denen die Opfer in grauen Bussen abtransportiert wurden, wohnten den Ermordungen gelegentlich bei, um sich ein Bild zu machen. Einer der Tötungsärzte von Grafeneck, Aquilin Ulrich, sagte später aus: „Die gesamte Dauer des Tötungsvorgangs nach Schließung der Türen des Vergasungsraumes und Öffnung des CO-Ventils betrug etwa 20 Minuten, wie ich mich heute zu erinnern glaube.“ Ulrich war nach dem Krieg wieder als Gynäkologe in Stuttgart tätig.
Die Qualen der Betroffenen müssen unermesslich gewesen sein. Im Dokumentationszentrum von Grafeneck wird der Fall des 36-jährigen Theodor K. mit der Diagnose Schizophrenie geschildert. Am 25. November 1940 ist er in Grafeneck ermordet worden. Der Nachlass, den man seinen Eltern nach seinem Tod schickte, gibt Zeugnis von „Angst und Verzweiflung“, die Theodor K. in seinen letzten Stunden ergriffen haben müssen. In einen Keks hat er das Wort „Mörder“ geritzt. Auch vor dem „Gnadentod“ von Kindern machte die Aktion nicht halt, „Schundkinder“ oder behinderte Kinder wurden in Einzelaktionen ermordet, beispielsweise das angeblich „verwahrloste“ elfjährige Arbeiterkind Günther G. aus Wittstock/Dosse, das mit seinen drei Schwestern in eine Fürsorgeanstalt kam und als „nicht beschulungsfähig“ eingestuft wurde. Am 21. Mai 1940 wurde er in einer Gaskammer des Zuchthauses Berlin-Brandenburg getötet. Er entstamme einer „erblich belasteten Sippe“, heißt es in seiner Akte, gleichzeitig steht dort, er sei „spielerisch“ und „wie anhänglich er ist, beweist er jeden Tag“.
Ärzte verstanden sich als „Gesundheitsführer“
In der Bevölkerung wuchs die Empörung über die Aktion T, die nicht lange geheim zu halten war. Einige Anstaltsleiter ließen die Fristen für Meldebögen verstreichen, setzten die Arbeitsleistungen ihrer Schützlinge hoch oder gaben sie zurück in die Obhut der Familie, um sie vor dem Tod zu bewahren, so schreibt Pfaff. Es ist die einzige Stelle in seiner Forschungsarbeit, in der er so etwas wie Widerstand in den Akten fand.
Woher aber rührte die Nähe der Ärzte zu den Nazis? Warum waren 48,4 Prozent der Ärzte in Baden und Württemberg NSDAP-Mitglieder, ein fast doppelt so hoher Wert wie bei Lehrern oder Juristen? Bei der Eugenik und der Rassenhygiene hätten die Positionen der Ärzte große Gemeinsamkeiten mit NS-Standpunkten gehabt, sagt Pfaff. Auch hätten sie auf eine Höherstellung ihres Berufes als „Gesundheitsführer“ und auf wirtschaftliche Vorteile im NS-System gehofft. Deshalb war auch die Selbstgleichschaltung, der rasche Austausch der Führung der ärztlichen Standesvereinigungen durch einen Kommissar der NS-Ärzteschaft 1933 für die meisten kein Problem. Ähnlich bewertet ein Bericht der Lancet-Kommission von 2023 das Verhalten der Ärzte in Nazi-Deutschland: „Sie fühlten sich einer Ethik verpflichtet – allerdings einer rassistischen, antisemitischen und menschenfeindlichen, die bestimmte Menschen als genetisch minderwertig erachtete.“
Historiker fordern, künftige Mediziner zu sensibilisieren
Nach dem Krieg wurden viele Ärzte im Zuge der sogenannten Entnazifizierung entlastet, vielfach stellten sich Kollegen gegenseitig „Persilscheine“ aus, Haftstrafen für NS-Ärzte wurden durch Begnadigungen verkürzt. Bis 1999 sind deutschlandweit 438-„Euthanasie“-Strafverfahren eingeleitet worden, aber nur 6,8 Prozent endeten mit rechtskräftigen Urteilen, darunter sind zahlreiche Freisprüche. In Württemberg machte der Rassenhygiene-Befürworter Werner Villinger nach dem Krieg Karriere als Klinikleiter, erhielt sogar das Bundesverdienstkreuz. Der Stuttgarter Psychiater Robert Eugen Gaupp, ein Wegbereiter der NS-Ideologie, wurde nach dem Krieg Gesundheitsdezernent der Stadt.
Historiker wie Pfaff fordern, künftige Ärzte auf institutionellen Rassismus vorzubereiten, damit die Medizin nie wieder in eine völkische, rassistische Ideologie abrutscht. Anzeichen gibt es bereits. In Sachsen hat der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung, Klaus Heckemann, im Sommer 2024 im KV-Blatt eine Kosten-Nutzen-Abwägung von humangenetischen Untersuchungen von Schwangeren angestellt, „mit der das Leid der betroffenen Eltern“ vermieden werden könne: Eine mögliche „Abruptio“ wäre „natürlich zweifellos Eugenik. Allerdings in ihrem besten und humansten Sinn“. Die sächsische Landesärztekammer hat sich davon distanziert, der Begriff Eugenik, also die Lehre der vermeintlich guten Erbanlagen, überschreite eine Grenze, Heckemanns Worte seien mit dem ärztlichen Ethos unvereinbar. Heckemann ist von seinem Amt entbunden worden.
In den Vereinigten Staaten spricht Präsident Donald Trump über Migranten, „die unser Blut vergiften“, sowie von „schlechten Genen“ straffälliger Ausländer. Sein Berater Elon Musk rät den Deutschen, sich nicht auf „vergangene Schuld“ zu fokussieren – und die AfD will sich nicht mehr auf „Tiefpunkte“ deutscher Geschichte konzentrieren. Doch nur aus der Historie lässt sich für eine Zukunft lernen, die dem Maßstab des Grundgesetzes gerecht wird: Die Würde des Menschen ist unantastbar.