Das Bewertungsportal Jameda muss das Profil der klagenden Ärztin löschen. Der BGH entschied: Das Portal ist wegen „Premium-Pakets“ für zahlende Kunden nicht mehr neutral.

Karlsruhe - Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten einer Kölner Hautärztin vollständig löschen. Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und gab der Dermatologin recht, die in den Vorinstanzen noch unterlegen war. Das Grundrecht der Frau auf informationelle Selbstbestimmung überwiege in diesem Fall das Recht von Jameda auf Meinungs- und Medienfreiheit, sagten die BGH-Richter in ihrer Urteilsbegründung. Die Entscheidung könnte auch andere Bewertungsportale betreffen.

 

Jameda habe die für Bewertungsportale gebotene Neutralität verlassen, weil es mit seinem Geschäftsmodell die für Werbung bezahlenden Ärzte begünstige. Jameda muss seine Werbeanzeigen nun grundlegend verändern.

Die Hautärztin hatte ihr Persönlichkeitsrecht verletzt gesehen und fühlte sich durch das Geschäftsmodell von Jameda ungerecht behandelt. Ärzte können dort gegen Geld für sich werben - auch auf dem Profil nicht zahlender Ärzte. Die zahlenden Mediziner sind auf ihrem Profil hingegen vor Einblendungen der Konkurrenz geschützt. Das sei unfair, sagte die Medizinerin und bekam nun Recht: Ihr Profil muss komplett aus dem Verzeichnis verschwinden. (Az.: VI ZR 30/17)