Ärztin siegt gegen Jameda Die Kehrtwende ist einleuchtend

Eine Kölner Hautärztin forderte die Löschung ihres Profils bei Jameda. Das Ärztebewertungsportal weigerte sich – zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat. Denn Bewertungsportale dürfen ihre neutrale Stellung nicht verkaufen, meint unsere Kommentatorin Regine Warth.
Karlsruhe - Das Internet ist für viele Menschen bei der Arztsuche die erste Anlaufstelle. Umfragen zufolge sind mehr als zwei Drittel der Bundesbürger bereit, ihren Haus- oder Facharzt online auf Bewertungsportalen zu benoten. Sie mögen darin einen transparenten Dienst im Sinne der Verbraucherinformation sehen. Dabei verfolgen solche Portale kommerzielle Interessen: Sie verdienen Geld mit Ärzten, die für die Präsentation auf der Internetseite zahlen. Das hat wenig mit Verbraucherinformation, viel aber mit Werbung zu tun.
Der Bundesgerichtshof hat nun ähnlich argumentiert und entschieden, dass eine Ärztin Anspruch auf Löschung ihres Profils beim Bewertungsportal Jameda hat. Dies ist eine Überraschung, nachdem der BGH noch 2014 gegenläufig geurteilt hatte. Damals hatte das Gericht die Verwendung der Daten eines Arztes für zulässig erklärt und damit auch dessen Bewertung durch andere. Hochgehalten wurde dabei das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Nun hat der BGH deutlich gemacht, dass die Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleistet werden kann, wenn im direkten Umfeld der gelisteten Ärzte mit konkurrierenden Medizinern geworben wird. Die Kehrtwende ist einleuchtend, weil das Portal Jameda mit seiner Vorgehensweise die Stellung als neutraler Informationsvermittler verlassen hat.
Entscheidender Vorteil für Verbraucher
Die aktuelle Entscheidung öffnet Ärzten die Ausgangstür. Mehr Mediziner werden sich der Fremdbewertung entziehen. Für den Verbraucher hat das Urteil einen entscheidenden Vorteil: Jameda und andere Bewertungsportale müssen umfangreiche Änderungen vornehmen, um wieder als neutral zu gelten. Kommerzielle Angebote sind streng von den Bewertungen zu trennen. Nur so kann der Verbraucher erkennen, ob er informiert wird oder zu einem Arzt gelockt wird.
regine.warth@stzn.de
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