Gesundheit
Für Flüchtlinge, die noch nicht registriert sind, organisieren die Regierungspräsidien die medizinische Versorgung. Für Asylbewerber, die den Kommunen zugewiesen sind, gelten andere Regeln. Vor einem Arztbesuch müssen diese sich beim zuständigen Stadt- oder Landkreis einen Behandlungsschein holen. In Stuttgart stellt das Sozialamt die Scheine aus, die für ein Quartal gelten. Den Flüchtlingen steht während der ersten 15 Monate nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen zu.

 

Scheine
In Stuttgart haben 3400 Flüchtlinge Anspruch auf Behandlungsscheine. Die Stadt gibt für die Gesundheitsleistungen rund drei Millionen Euro im Jahr aus, Tendenz steigend. Noch bekommt sie vom Land für jeden Asylbewerber eine Pauschale über 13 260 Euro erstattet, davon sind 1800 Euro für Gesundheitskosten vorgesehen. Über das Sozialamt finanziert werden vereinzelt auch Impfaktionen. In einer Unterkunft sind Windpocken aufgetreten, in einer anderen Masern, daraufhin wurde geimpft.

Gesundheitskarte
Das Land prüft die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Noch aber seien viele Details ungeklärt, so das Integrationsministerium. Beim Stuttgarter Sozialamt begrüßt die Abteilungsleiterin Susanne Lechler den Vorstoß: „Das würde den Verwaltungsaufwand deutlich minimieren.“ Von der Gesundheitskarte abgedeckt aber wären lediglich akute Erkrankungen. Wie schon jetzt, gilt dann auch mit der Karte: Die Behandlung eines eiternden Zahnes etwa würde bezahlt, der Zahnersatz aber nicht.