Der Landtag von Baden-Württemberg kann noch nicht mit AfD-Provokationen umgehen, meint unser Kommentator Arnold Rieger.

Stuttgart - Man muss nicht gleich zusammenzucken, wenn es in einem Parlament laut wird, und auch verbale Schläge unter die Gürtellinie sind bei emotionalen Debatten menschlich. Doch was am Mittwoch in Stuttgart über die Bühne ging, ist eines Landtags unwürdig. Wenn der AfD-Abgeordnete Stefan Räpple den Gegner als „roten Terroristen“ bezeichnet, ist das üble Provokation – und er gefällt sich auch noch als Paria. Und einfach schäbig ist es, wenn der frühere AfD-Abgeordnete Wolfgang Gedeon die Präsidentin wegen ihrer anatolischen Herkunft schmäht.

 

Völlig neu sind diese Ausfälle nicht. Statt sie mit souveräner Kälte ins Leere laufen zu lassen, verfielen die Kritiker der AfD aber wieder in die alten Reflexe. Wenn FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke nichts Besseres als ein Nazi-Vergleich bei Räpple einfällt, dann tappt er selbst in die Falle. Es widerspricht genauso den parlamentarischen Regeln und gehört deshalb ebenso gerügt. So schraubte sich der Eklat bis hin zum Rauswurf der beiden AfD-Abgeordneten hoch – und das Publikum wendet sich ab mit Grausen.

Gewaltsame Entfernung eines Abgeordneten

Am schlimmsten aber ist die Hilflosigkeit der Landtagsspitze im Umgang mit diesem Eklat. Hat denn im Präsidium wirklich noch niemand überlegt, was denn geschieht, wenn Leute vom Schlage Räpples einen Rauswurf nicht akzeptieren? Wer wie Aras die Polizei herbeibeordert, um das Hausrecht durchzusetzen, der erweckt den Eindruck, als würde man auch den letzten Schritt gehen. Doch den – die gewaltsame Entfernung eines Abgeordneten – sieht die Geschäftsordnung gar nicht vor. Er wäre auch verheerend für das Ansehen des Parlaments. Warum hat Aras die Sitzung nicht einfach so lange unterbrochen, bis Räpple und Gedeon gehen?

arnold.rieger@stzn.de