Zwei frisch gewählte AfD-Kreisräte und zwei ebenfalls neu gewählte AfD-Stadträte in Bayern werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Gründe sind unterschiedlich, eine Person ist wegen Bezügen zur Reichsbürger-Szene im Visier.

München - Zwei frisch gewählte AfD-Kreisräte und zwei ebenfalls neu gewählte AfD-Stadträte in Bayern werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Grund ist bei drei dieser Personen deren Zugehörigkeit zur „Jungen Alternative“ beziehungsweise zum inzwischen offiziell aufgelösten „Flügel“, eine Person ist wegen Bezügen zur Reichsbürger-Szene im Visier der Verfassungsschützer. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor. Es handelt sich demnach um ein Kreistagsmitglied im Regierungsbezirk Oberfranken, ein Kreistagsmitglied in Schwaben und je ein Stadtratsmitglied in zwei kreisfreien Städten in Oberbayern.

 

Die vier Personen wurden laut Ministerium schon vor ihrer Kandidatur für die AfD bei den Kommunalwahlen im März vom Verfassungsschutz beobachtet. Es handelt sich dabei um „Einzelerkenntnisse“ - ein systematischer Abgleich von Listen kommunaler Mandatsträger mit dem Datenbestand des Verfassungsschutzes ist laut Ministerium rechtlich nicht zulässig. Und ein manueller Abgleich jeder einzelnen in diesem Datenbestand gespeicherten Person mit den Listen kommunaler Mandatsträger sei „mit vertretbarem Aufwand nicht leistbar“.

Grünen-Fraktionschefin fordert komplette Beobachtung

„Die in der AfD beheimateten Gegner unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung durchdringen mit jeder Wahl in Bayern mehr und mehr unsere Parlamente und Räte“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze. Die bayerischen AfD sei „zum Sammelbecken für obskure Reichsbürger, völkische Nationalisten, Antisemiten und Islamfeinde geworden“. Die gesamte Partei müsse dringend vom Verfassungsschutz beobachtet und durchleuchtet werden.

In der zurückliegenden Wahlperiode hatte das Innenministerium ebenfalls auf eine Grünen-Anfrage hin mitgeteilt, dass drei Bezirksräte der AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die Beobachtung von drei AfD-Landtagsabgeordneten stellte die Behörde wenige Monate nach deren Wahl ein - wegen höherer Hürden des Bundesverfassungsgerichts für die Beobachtung von Mandatsträgern.