Die Partei wirft dem Inlandsgeheimdienst politisch motiviertes Handeln vor und verlangt Klarstellungen.

Berlin - Die AfD wehrt sich mit einem Rechtsgutachten gegen das Dossier des Verfassungsschutzes zu einer möglichen Verfassungsfeindlichkeit und gegen eine drohende Beobachtung. In dem Gutachten wirft der Staatsrechtler Dietrich Murswiek dem Geheimdienst methodische Fehler und politisch motiviertes Handeln vor. Murswiek machte dies an einem Beispiel aus dem 400 Seiten starken Verfassungsschutzgutachten deutlich: Vertreter der Partei verwendeten einen „ethnisch-kulturellen Volksbegriff“. Es sei nicht nur rechtlich falsch, dies als verfassungsfeindlich zu werten. Der Verfassungsschutz versuche hier auch, „eine Multikulti-Agenda, wie sie vor nicht langer Zeit nur von links-grünen Kreisen vertreten wurde, mit hoheitlichen Mitteln gegen jede Opposition abzuschirmen“. Er gewinne den Eindruck, der Behörde gehe es darum, die AfD mit „völlig grotesken Fehlbewertungen“ politisch zu diskreditieren. Er verlangte Klarstellungen.

 

Auch der Gutachter sieht Verstöße gegen das Grundgesetz

Allerdings stellt auch Murswiek der Partei kein einwandfreies Zeugnis aus: Zwar hält er die Bewertung der Behörde in 80 Prozent der Fälle für unzutreffend. Aber auch nach seiner Einschätzung verstößt knapp ein Fünftel der vom Verfassungsschutz als relevant bewerteten 400 Meinungsäußerungen gegen eines der Schutzgüter des Grundgesetzes. Die AfD will aus dem Gutachten mehrere Schlüsse ziehen. Zum einen sollen AfD-Funktionäre sich an einer Handreichung orientieren, um künftig verfassungskonformer zu formulieren. Zum anderen sollen bei Grenzüberschreitungen Maßnahmen bis hin zu Parteiausschlussverfahren ergriffen werden. Außerdem will die AfD rechtliche Schritte gegen die Einstufung des Flügels und der Jungen Alternative als Verdachtsfälle durch den Verfassungsschutz prüfen.

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