Die Fraktionsspitze der Grünen im Landtag hat sich für eine harte Gangart beim Umgang mit Beamten mit AfD-Parteibuch ausgesprochen. „Keine Verfassungsfeinde im Staatsdienst, keine Waffen in den Händen von Verfassungsfeinden“, fordern Grünenfraktionschef Andreas Schwarz und sein Vize Oliver Hildenbrand in einem Brief an Innenminister Thomas Strobl (CDU), der unserer Zeitung vorliegt. Die Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten, bei denen eine AfD-Mitgliedschaft bekannt ist, müsse systematisch überprüft werden. Schwarz und Hildenbrand fordern außerdem, waffenrechtliche Erlaubnisse von AfD-Mitgliedern systematisch zu überprüfen. Sie verweisen auf ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts aus dem vergangenen Jahr. Die beiden sprechen sich außerdem dafür aus, dass das Land eine aktive Rolle bei der Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens übernimmt.
Dass eine Entfernung aus dem Staatsdienst im Einzelfall möglich sei, zeige das Beispiel des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz, der nach rassistischen und die Justiz verächtlich machenden Äußerungen aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurde, schreiben die beiden weiter. Das Haus von Innenminister Strobl hatte sich nach der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem zunächst zurückhaltend zum Umgang mit Beamten geäußert. Strobl will das Thema mit seinen Amtskollegen auf der Innenministerkonferenz im Juni besprechen. Pauschale Entscheidungen könne es nicht geben, hieß es aus seinem Haus.
Kultusministerium hat keine Zahlen über Einzelfälle
Wie schwierig Einzelfallprüfungen aber sein können, zeigt eine Antwort des Kultusministerium. Zwar werde Beamte wie Lehrer vor ihrer Einstellung überprüft. Bei aktiven Lehrkräften braucht es bisher aber Dienstaufsichtsbeschwerden oder Anfragen, damit die zuständigen Regierungspräsidien tätig werden. Eine statistische Auswertung, wie viele Bewerber für das Lehramt abgelehnt werden oder wie viele dienstrechtliche Maßnahmen bei aktiven Lehrern angeordnet werden, gibt es nicht. Es habe im Jahr 2022 aber zwei Fälle gegeben, in denen eine Einstellung in den Landesdienst abgelehnt wurde. Bei einem Fall hatte die Person sich nicht die Gewähr geboten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Im anderen Fall war ein Strafverfahren wegen Hate Speech im Internet die Ursache.