AfD und Extremismus Unübersichtliches Ringen mit der Justiz
Verfassungsschützer haben Belege gesammelt, nach denen die AfD rechtsextrem ist. Die wehrt sich meist vergebens dagegen. Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht der Volksbegriff.
Verfassungsschützer haben Belege gesammelt, nach denen die AfD rechtsextrem ist. Die wehrt sich meist vergebens dagegen. Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht der Volksbegriff.
Wer in Deutschland Beamter wird, der muss für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Wer Mitglied in einer gesichert extremistischen Partei ist, bei dem können durchaus Zweifel an der Verfassungstreue bestehen. Das kann dann Disziplinarmaßnahmen zur Folge haben. Die Neubewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das nun zu dem Schluss gekommen ist, dass die AfD gesichert rechtsextrem ist, könnte daher sehr praktische Auswirkungen für manch einen AfD-Aktivisten haben.
Vorausgesetzt, dass das, was die Verfassungsschützer auf rund 1000 Seiten an Material zusammen getragen haben, einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Das war in der Vergangenheit nahezu immer der Fall, wenn sich Landesverbände oder der Bundesverband der AfD gegen die Einschätzungen zur Wehr gesetzt haben. Und das passiert häufig. Das Ringen der AfD mit der Justiz ist etwas unübersichtlich geworden. Das liegt daran, dass sich drei Bereiche ständig überlappen. Da sind die Einschätzungen der Verfassungsschützer, die die Partei mal als als „Prüffall“, mal als „Verdachtsfall“ und mal als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnen. Gegen jeden kann separat geklagt werden. Das gilt für jeweils die Landesverbände und den Bundesverband. Und es gilt in verschiedenen Verfahrensarten, mal im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes, mal im Hauptsacheverfahren. Jeweils dann noch in verschiedenen Instanzen.
Der Prüfungsmaßstab ist meist unterschiedlich, das Vorgehen immer ähnlich. Die Verfassungsschützer haben Belege gesammelt, meist Äußerungen von AfD-Vertretern, die die These des Rechtsextremismus stützen sollen. Mal stammen Äußerungen von bekannten, mal von unbekannteren Politikern.
Maßgeblich für die Bewertung ist meist das ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis der AfD, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt. „Dieses Volksverständnis konkretisiert sich in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung der Partei“, so die beiden Vizepräsidenten des Verfassungsschutzes am Freitag. Die Frage, ob die AfD einen ethnischen Volksbegriff vertritt, stand auch im Mittelpunkt des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Münster im vergangenen Jahr. An dessen Ende stellte das Gericht fest, dass die Bundespartei als rechtsextremistischer Verdachtsfall bezeichnet werden dürfe. Im Parteiprogramm fanden die Richter keine entsprechenden Hinweise. Bemängelt wurden aber Äußerungen mancher AfD-Funktionäre und mangelnde Distanzierung der AfD-Führung davon.
Welche Belege der Verfassungsschutz nun zusätzlich gefunden hat, um die AfD auf der Skala der Verfassungsgefährlichkeit weiter hoch zu stufen, wird er bei den mit Sicherheit kommenden Gerichtsverhandlungen erklären müssen. Bis diese zu einem abschließenden Ergebnis führen, werden mehrere Jahre vergehen.