In einer Rede hat der Thüringer AfD-Politiker einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet. Wissentlich? Vor dem Landgericht Halle steht das Urteil gegen Höcke bevor.

Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke wegen der Verwendung eines verbotenen Nazi-Slogans wird am Dienstag das Urteil des Landgerichts in Halle erwartet. Bislang konnte die Beweismittelaufnahme noch nicht geschlossen werden, auch die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung stehen noch aus. Dennoch hat der Vorsitzende Richter am vorangegangenen Verhandlungstag erklärt, er erwarte, dass am bislang letzten geplanten Prozesstermin das Urteil verkündet werden könne.

 

Verbotene Losung der Sturmabteilung

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Chef der AfD-Landespartei und -Landtagsfraktion vor, in der Rede wissentlich eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben. Höcke - früherer Geschichtslehrer - hat den Vorwurf der wissentlichen Verwendung zurückgewiesen. Der 52-Jährige hat voraussichtlich maximal eine Geldstrafe zu befürchten.

Der AfD-Politiker will bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antreten.