Im „Prüffall“-Streit mit dem Verfassungsschutz hat die AfD einen juristichen Sieg errungen. Völlig zu Recht, kommentiert Christian Gottschalk. Gleichwohl muss weiter geprüft werden.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Köln - Stuttgart - Das Verwaltungsgericht in Köln ist nicht die letzte Instanz, sondern es ist die erste. Seine Entscheidung in Sachen AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist nicht in der Hauptsache ergangen, sondern im Wege des Einstweiligen Rechtsschutzes. Es gibt also genügend Anlass, vorsichtig bei deren Bewertung zu sein. Allerdings: Es gibt auch einige Gründe, die dafür sprechen, dass andere Gerichte die Sache nicht wesentlich anders sehen werden. Es gibt einfach keine Rechtsgrundlage dafür, eine Partei öffentlich als „Prüffall“ einzustufen. Und auch wenn das nicht jedem passt: die Gesetze gelten für alle Parteien, auch für die AfD.

 

Schlappe für den Präsidenten

Das ist zunächst eine Schlappe für den neuen BfV-Präsidenten Thomas Haldewang, dessen erste große Amtshandlung im Januar die Bekanntmachung des „Prüffalls“ gewesen ist. Der Versuch, sich von seinem Vorgänger Hans-Georg Maaßen abzusetzen, der einen eher unkritischen Umgang mit der AfD gepflegt hat, ist damit gründlich misslungen. Haldewang ist gut beraten, künftig verbal mehr Zurückhaltung zu üben. In der Sache darf, soll und muss er weiter ein waches Auge darauf haben, ob die AfD auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Das hat das Gericht auch gar nicht in Frage gestellt. Es hat der AfD keinen Persilschein für demokratische Gesinnung ausgestellt. Die wird weiter zu beobachten und zu prüfen sein.