AfD-Vizechef Pazderski hatte behauptet, das Bundesumweltministerium unterstütze Hillary Clintons Präsidentschaftswahlkampf mit Millionen. Diese Aussage muss er nun korrigieren.

Berlin - Die AfD muss eine Falschmeldung über angebliche Millionenzahlungen des Bundesumweltministeriums an Hillary Clinton öffentlich auf ihrer Homepage richtigstellen. Dazu hat das Berliner Landgericht die Partei und deren stellvertretenden Vorsitzenden Georg Pazderski in einem Urteil verpflichtet, wie das Ministerium und das Gericht am Dienstag mitteilten. Unter der Überschrift „Bundesregierung sponsert Clinton-Wahlkampf – Hendricks handelt instinktlos“ hatte der Berliner Landesvorsitzende Pazderski im November 2016 in einer Presseerklärung behauptet: „Jetzt kommt heraus, dass das Umweltministerium mehrere Millionen Steuergelder in den Clinton-Wahlkampf gesteckt hat.“ Diese Tatsachenbehauptung sei unwahr, heißt es in der Begründung zu dem Urteil, das unserer Zeitung vorliegt.

 

Weder die AfD noch Pazderski als Beklagte hätten Anhaltspunkte für ihren schwerwiegenden Vorwurf der Verschwendung von Steuergeldern in Millionenhöhe geliefert, so die Richter. Dagegen habe das Ministerium deutlich machen können, dass es 2014 – also lange bevor Hillary Clinton als demokratische Kandidatin für den US-Präsidentschaftswahlkampf 2016 nominiert war – ein spezifisches Umweltprojekt der Clinton-Foundation in Afrika unterstützt habe. Die Mittel seien zweckgebunden gewesen. „Die Möglichkeit einer verdeckten Wahlkampfspende ist deshalb denklogisch ausgeschlossen“, so die Begründung. Das Ministerium habe auch schlüssig dargelegt, dass die Verwendung zweckgerichteter öffentlicher Mittel streng überwacht werde.

Gericht: Ein schwerwiegender Vorwurf

An die Adresse der AfD heißt es, die Partei habe nicht klar gemacht, wann und zu welchem Zweck nach ihrer Version Gelder direkt oder als verdeckte Wahlkampfhilfe geflossen sein sollten. Es genüge nicht, „wenn sich die Beklagte auf einfaches Bestreiten zurückzieht, ohne darzulegen, woraus sie die von ihr vorgetragenen Kenntnisse der Wahlkampfhilfe schöpft“.

Das Ministerium habe einen Anspruch auf Richtigstellung, da es sich um einen schwerwiegenden Vorwurf handele, der geeignet gewesen sei, das Vertrauen in die Arbeit des Ministeriums zu gefährden. Es seien die Verschwendung von Steuergeldern und eine einseitige Einmischung in den amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf unterstellt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Geschäftsnummer 27 O 155/17)