AfD verliert vor Gericht Wehrhafte Demokratie
Es ist nur konsequent, dass der Verfassungsschutz nun die gesamte AfD beobachten darf. Sie hat mehrere Stoppschilder überfahren, meint unser Berliner Korrespondent Christopher Ziedler.
Es ist nur konsequent, dass der Verfassungsschutz nun die gesamte AfD beobachten darf. Sie hat mehrere Stoppschilder überfahren, meint unser Berliner Korrespondent Christopher Ziedler.
Berlin - Keine Frage, es gäbe rechts von CDU und CSU durchaus Platz für eine Partei, die auf demokratisch gesichertem Grund steht. Es ist nicht verboten, sich weniger Einwanderung zu wünschen, eine Impfpflicht abzulehnen oder den Atomausstieg für falsch zu halten. Von Jahr zu Jahr aber hat sich die AfD – hervorgegangen aus der ebenfalls legitimen Ablehnung der Eurorettungspolitik – immer weiter von diesem bis heute hochgehaltenen Selbstbild einer stramm konservativen Bürgerlichkeit entfernt. Anfangs waren es einzelne Rechtsextremisten, inzwischen hat der sogenannte „Flügel“ das Sagen. Schon lange nicht mehr ist es weder bürgerlich noch demokratisch, die Institutionen des Staates oder die politischen Konkurrenz verächtlich zu machen.
Da ist es nur konsequent, wenn das Verwaltungsgericht in Köln – dem Sitz des Bundesamtes für Verfassungsschutz – nun die Klagen der AfD abgewiesen und der Behörde ausdrücklich gestattet hat, künftig die Gesamtpartei als Verdachtsfall einzustufen und unter Beobachtung zu stellen. Das 1001 Seiten dicke Gutachten, in dem Indizien gesammelt wurden, haben zu Recht auch das Gericht beeindruckt.
Viel spricht dafür, dass die AfD eben nicht im politischen Wettbewerb gleichberechtigter Meinungen bestehen will, sondern extremistische Umsturzfantasien in sich trägt und mit ihrem Gefasel von Diktatur und Unterdrückung auch schon Täter zu Gewaltverbrechen motiviert hat, indem gegen die übergroße Mehrheit dieses Landes ein nationales Notwehrszenario herbeigeredet wird.
Stattdessen zeigt sich nun – und das ist gerade in diesen Zeiten von Bedeutung – die Wehrhaftigkeit der Demokratie. Sie muss Kritik aushalten, braucht sie sogar, um sich immer wieder zu erneuern. Das Grundgesetz stellt aber aus historischer Klugheit dort ein Stoppschild auf, wo Menschen mit anderen Auffassungen verhöhnt oder bedroht werden, wo Verrohung und Hetze die inhaltliche Auseinandersetzung um den besten Weg ersetzen. Die AfD kann sich nun überlegen, ob sie unter Beobachtung einen Weg zurück auf eindeutig demokratisches Terrain findet oder lieber einem Verbotsverfahren in der Zukunft entgegensieht.