Ein Bürgermeisterkandidat darf den Wählern verschweigen, dass er unter Anklage steht. Aber klug ist das Vorgehen eines Polizeibeamten in Alpirsbach wohl nicht, meint unser Kommentator.
06.05.2024 - 16:35 Uhr
Rechtlich scheint die Sache klar. Ein Bürgermeisterkandidat, gegen den Anklage erhoben ist, muss die Wähler nicht darüber informieren. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt er als unschuldig – und ist damit wählbar. Insofern ist dem unter dem Verdacht der Bestechlichkeit stehenden Polizeibeamten, der zum Rathauschef von Alpirsbach gewählt wurde, kein Vorwurf zu machen. Aber war es auch klug, wolkig von einer Untersuchung zu sprechen und den Stand des Strafverfahrens zu verschweigen? Vermutlich nicht.