Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat im Zuge der Affäre um die WM 2006 Anklage gegen vier ehemalige Funktionäre erhoben. Das wirft einige Fragen auf – wir geben die Antworten.

Frankfurt - Die Affäre um das Sommermärchen 2006 geht in die Verlängerung: Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die drei ehemaligen Funktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Wolfgang Niersbach, Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt erhoben. Auch der einstige Generalsekretär der Fifa, Urs Linsi, muss sich vor Gericht verantworten. Die Ermittlungen laufen seit vier Jahren, das Verfahren ist komplex – wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

 

Worum geht es in dem Verfahren?

Im Jahr 2002 lieh sich Franz Beckenbauer bei dem Geschäftsmann Robert Louis-Dreyfus umgerechnet 6,7 Millionen Euro. Der Kaiser brauchte nach eigenen Angaben das Geld, um der Fifa einen Vorschuss zu zahlen, für den die WM-Macher später im Gegenzug 250 Millionen Schweizer Franken bekommen sollten. Das Geld floss aus weiter ungeklärten Gründen nach Katar. Bei der Rückzahlung des Kredits an Dreyfus durch den DFB über die Fifa wurde das WM-OK und damit der DFB von den Beschuldigten über die Gründe der Zahlungen laut Bundesanwaltschaft (BA) „arglistig“ getäuscht.

Wie lauten die Anschuldigungen?

Zwanziger und Schmidt sowie Linsi wird Betrug in Mittäterschaft vorgeworfen. Niersbach wird die Gehilfenschaft zu Betrug angelastet. Die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Geldwäsche wurden im Juli dagegen eingestellt. Laut Schweizer Bundesanwaltschaft wurden die untersuchten Tatbestände der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Veruntreuung nicht eigenständig angeklagt, „da die diesbezüglichen Sachverhalte vom Tatbestand des Betrugs bereits vollumfänglich erfasst werden“.

Was sagen die Beschuldigten?

Zwanziger und Niersbach wehren sich gegen die Anklage. „Ich mache mir um diesen Vorgang gar keine Gedanken, weil er mit rechtsstaatlichem Vorgehen nichts zu tun hat“, sagte Zwanziger. Die Schweizer Ermittler seien „Getriebene, die Millionen für Ermittlungen in den Sand gesetzt haben“. Niersbach teilte am Dienstag schriftlich mit: „Es ist bezeichnend für dieses unsägliche Verfahren, dass man als Betroffener nach über drei Jahren erfahren muss, dass Anklage erhoben wird. Materiell kann ich nur wiederholen, dass die erhobenen Vorwürfe völlig haltlos sind.“

Wann und wo wird verhandelt?

Einen genauen Termin gibt es noch nicht. Aber wegen der Verjährungsfrist im April 2020 drängt die Zeit. Bis zum genannten Zeitpunkt muss ein erstinstanzliches Urteil gefällt werden. Auch deshalb wurde das Verfahren gegen Franz Beckenbauer abgetrennt. Wegen dessen gesundheitlichem Zustand hätte sich das Verfahren weiter verzögern können. Verhandelt wird laut Bundesanwaltschaft vor dem Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona.

Welche Strafen drohen?

Ein mögliches Strafmaß wird in Artikel 146 Abs. 1 des Schweizer Strafgesetzbuches geregelt. Darin heißt es: „Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

Wird das Geheimnis um die 6,7 Millionen Euro gelüftet?

Das erscheint unwahrscheinlich, da alle mutmaßlich Beteiligten zu diesem Punkt schweigen. Auch die Schweizer Ermittler mussten eingestehen, keine Antwort gefunden zu haben, da „ein entsprechendes, an die katarischen Behörden gerichtetes Rechtshilfeersuchen der BA vom September 2016 bis dato unbeantwortet blieb“. Sagen die Beschuldigten und mögliche Zeugen auch vor Gericht nichts, bleiben die von allen Beteiligten dementierten Gerüchte der Bestechung von WM-Wahlmännern oder der Finanzierung des Präsidentschaftswahlkampfs von Blatter wohl für immer im Raum stehen.

Wie reagiert der DFB?

Der Verband veröffentlichte am Dienstag eine Stellungnahme, aus der hervorgeht, dass der DFB im Schweizer Strafverfahren als Privatkläger auftritt – „um etwaige Ansprüche geltend zu machen und so seiner gesetzlichen Vermögensbetreuungspflicht zu genügen“. Unabhängig davon sei der Verband „unverändert der Auffassung, dass die Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in jeder denkbaren Sachverhaltsvariante eine abzugsfähige Betriebsausgabe darstellte“. Die deutsche Staatsanwaltschaft hatte wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt. Auf die Eröffnung eines Hauptverfahrens hat das Landgericht Frankfurt im Oktober 2018 aber verzichtet. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) steht noch aus.