Die Affäre um Ursula von der Leyen und Scheinselbstständige im Verteidigungsministerium weitet sich aus. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft nun eine Anzeige im Zusammenhang mit der Beschäftigung externer Berater.

Berlin - Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft eine Anzeige gegen das Bundesverteidigungsministerium im Zusammenhang mit der Beschäftigung externer Berater. „Es liegt eine anonyme Anzeige gegen Verantwortliche des Ministeriums vor“, sagte der Sprecher der Behörde, Martin Steltner, am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Es werde ein Anfangsverdacht geprüft. Dabei geht es um Vorwürfe, dass Ministerium von Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) habe externe Berater vorsätzlich als Scheinselbstständige beschäftigt.

 

Ein Sprecher des Ministeriums erklärte dazu in einer Stellungnahmen, „über die Presse Kenntnis von einer Anzeige gegen das Ministerium“ erfahren zu haben, die sich „gegen das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch die Bundesministerin“ richte. Anders als in Medienberichten zu lesen, könne jedoch „von einer gegen die Person der Ministerin gerichtete Anzeige“ keine Rede sein. Zu konkreten Vorwürfen im Zusammenhang mit sechs externen Unternehmensberatern hieß es in der Erklärung weiter: „Bereits vor Kenntnis dieser Anzeige war das Ministerium mit dem Antrag auf Statusfeststellung für insgesamt sechs Personen auf die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung zugegangen.

Informationen stammen von Insider

Den Vorwurf, dass das Ministerium vorsätzlich im Zusammenhang mit der Einbindung externer Unterstützungsleistungen Meldungen an die Sozialversicherungen unterlassen habe, weist das Ministerium entschieden zurück.“ Laut „Spiegel Online“ wurde die Justiz durch eine Anzeige gegen die Ministerin vom 30. September aktiv, die von einem Insider aus dem Umfeld ihres Hauses stammen soll. Demnach „wurden über einen längeren Zeitraum Berater eingesetzt, die dort wie Mitarbeiter beschäftigt“ gewesen seien.

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung prüfe, ob die vom Ministerium gemeldeten sechs Berater während ihrer Arbeit im Ministerium tatsächlich scheinselbstständig gewesen seien. Als Beleg ist der Anzeige eine „interne Anweisung vom 10. September beigelegt“, in der angeordnet worden sei, dass externe Berater ab sofort nicht mehr „als ministerielle Instanz“ auftreten dürften, dienstpostenähnliche Beschäftigungsverhältnisse umgehend abgeschafft und allen Externen ihre Ministeriums-Mailadressen und der Zugriff auf das geschützte Intranet-System entzogen werden müssen, wie das Nachrichtenportal schreibt.