Affäre um Inspekteur Anklage geht Polizistin nicht weit genug
Einen Teil der Ermittlungen wegen sexueller Nötigung gegen den Polizei-Inspekteur hatte die Staatsanwaltschaft eingestellt. Dagegen wehrt sich die Betroffene nun mit einer Beschwerde.
Einen Teil der Ermittlungen wegen sexueller Nötigung gegen den Polizei-Inspekteur hatte die Staatsanwaltschaft eingestellt. Dagegen wehrt sich die Betroffene nun mit einer Beschwerde.
Die Anklage gegen den Inspekteur der baden-württembergischen Polizei wegen sexueller Nötigung geht der betroffenen Kriminalbeamtin nicht weit genug. Gegen die Teileinstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft hat sie Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart eingelegt. Entsprechende Informationen unserer Zeitung bestätigte ein Sprecher der Anklagebehörde. Es gehe um das Telefonat, dass der ranghöchste Polizist und die Hauptkommissarin nach dem Abend geführt hatten, an dem es bei einer Kneipentour zu der sexuellen Nötigung gekommen sein soll. Mit Blick darauf hatte die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht auf sexuelle Nötigung gesehen und das Verfahren daher eingestellt. Über die Beschwerde sei noch nicht entschieden worden, teilte der Sprecher weiter mit.
Die übergeordnete Behörde muss umgekehrt auch über eine Beschwerde des Inspekteurs entscheiden. Diese richtet sich gegen die Einstellungen der Ermittlungen gegen die Beamtin im Zusammenhang mit dem Telefonat, das diese heimlich aufgenommen hatte. Für eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes hatte die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen, weil die Polizistin aufgrund eines „rechtfertigenden Notstands“ gehandelt habe. Es habe für sie kein anderes Mittel gegeben, um die Gefahr abzuwehren, von ihrem obersten Vorgesetzten „zur Aufnahme einer sexuellen Beziehung gedrängt zu werden“.
Das Stuttgarter Landgericht hatte die Anklage zugelassen und plant nun Termine für die Hauptverhandlung. Die Anklage wirft dem 49-jährigen Inspekteur vor, er habe die im Auswahlverfahren für den höheren Dienst befindliche Beamtin „zur Duldung und Vornahme sexueller Handlungen veranlasst“. Dabei habe er bewusst ausgenutzt, dass er aufgrund seiner Stellung in der Lage gewesen wäre, der Frau „im Falle des Widerstands erhebliche berufliche Nachteile zu bereiten“.
Seit Bekanntwerden der Vorgänge vor einem Jahr ist der Spitzenbeamte vom Dienst suspendiert. Er weist die Vorwürfe zurück und zieht offenbar die Glaubwürdigkeit der Beamtin in Zweifel. Am Prozess gegen ihn wird diese als Nebenklägerin teilnehmen.