Der vom Dienst suspendierte Inspekteur der baden-württembergischen Polizei, der wegen sexueller Nötigung einer jungen Beamtin angeklagt ist, hat eine weitere juristische Schlappe erlitten. Seine Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen die Beamtin wegen des heimlichen Mitschneidens eines Telefonats einzustellen, wurde von der Generalstaatsanwaltschaft zurückgewiesen. Dies teilte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage mit.
Damit stützt die Generalstaatsanwaltschaft die Sichtweise der Ermittler, es fehle an einem hinreichenden Tatverdacht auf Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Aufgrund eines „rechtfertigenden Notstandes“ habe die junge Beamtin nicht rechtswidrig gehandelt, hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert. Die Aufzeichnung des Gesprächs mit dem Inspekteur sei geeignet und verhältnismäßig gewesen, um die „fortdauernde Gefahr“ abzuwehren, von dem obersten Polizeibeamten zur Aufnahme einer sexuellen Beziehung gedrängt zu werden. Dem sei sie durch die Herbeiführung eines Straf- und Disziplinarverfahrens begegnet. Gegen die Zurückweisung der Beschwerde wäre nun ein Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht möglich. Solche Versuche sind jedoch nur in seltenen Fällen erfolgreich.
Auch Beamtin legte Beschwerde ein
Noch nicht entschieden hat die Generalstaatsanwaltschaft über die Beschwerde der Beamtin. Diese hatte ihrerseits moniert, dass die Ermittlungen gegen den Inspekteur teilweise eingestellt worden waren. Dabei geht es auch um das Telefonat, das die beiden nach dem Abend geführt hatten, an dem es zur sexuellen Nötigung gekommen sein soll. Anders als bei dem Vorfall am Ende einer langen Kneipentour sah die Staatsanwaltschaft in dem Gespräch keinen weiteren Verdacht auf sexuelle Nötigung. Die Beschwerde hatte sie laut dem Sprecher zurückgewiesen, nun liege diese bei der Generalstaatsanwaltschaft. Die zeitliche Differenz erklärte er damit, dass die Begründung der Beamtin erst Ende Januar eingegangen sei.
Der Strafprozess gegen den suspendierten Spitzenpolizisten, der die Vorwürfe bestreitet, beginnt am 21. April. Das Landgericht Stuttgart hat dafür zunächst acht Verhandlungstage angesetzt. Ursprünglich hatte der Anwalt des Inspekteurs darauf gesetzt, dass angesichts der Beweislage keine Anklage erhoben werde. Die Beamtin wird an dem Verfahren als Nebenklägerin teilnehmen.
Zuletzt hatte der ranghöchste Polizist auch vom Untersuchungsausschuss des Landtags eine Abfuhr erhalten. Das Gremium lehnte es mehrheitlich ab, ihm dort den Status eines Betroffenen mit eigenen Rechten einzuräumen. Auch sein Antrag, die Beweismittel von einem Richter durchsehen zu lassen, wurde zurückgewiesen.