Heimlich hatte die Beamtin, die der Inspekteur der Polizei sexuell genötigt haben soll, ein Telefonat mit ihm aufgezeichnet. Trotz dessen Beschwerde will die Justiz das nicht verfolgen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Der vom Dienst suspendierte Inspekteur der baden-württembergischen Polizei, der wegen sexueller Nötigung einer jungen Beamtin angeklagt ist, hat eine weitere juristische Schlappe erlitten. Seine Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen die Beamtin wegen des heimlichen Mitschneidens eines Telefonats einzustellen, wurde von der Generalstaatsanwaltschaft zurückgewiesen. Dies teilte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage mit.