Affäre um Polizeiinspekteur Wie tief ist die Landespolizeipräsidentin in die Affäre um ihren Inspekteur verstrickt?

Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz und Inspekteur Andreas Renner bei Dreharbeiten für Videos zur Kampagne „Nicht bei uns“, in der auch Sexismus thematisiert wird Foto: red

In der Affäre um den wegen sexueller Verfehlungen angeklagten Inspekteur der Polizei rückt Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz stärker in den Fokus.

Es besteht der Verdacht, dass Baden-Württembergs Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz entscheidend dazu beigetragen hat, dass der wegen sexueller Verfehlungen angeklagte Inspekteur der Polizei, Andreas Renner, offenbar wichtige Beweismittel vernichten konnte. Das ergaben Recherchen unserer Zeitung. Nach denen eröffnete Hinz am Montag, den 22. November 2021, formal ein Disziplinarverfahren gegen Renner und informierte ihn so über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, er habe eine Mitarbeiterin sexuell belästigt.

 

Tage zuvor hatte sich eine im Auswahlverfahren für den höheren Polizeidienst befindliche Hauptkommissarin Hinz anvertraut, der Inspekteur habe ihr angeboten, als Gegenleistung für Sex ihre Karriere zu fördern. Ihre Behauptung belegte die Beamtin mit dem Mitschnitt eines Videotelefonates, das sie bei einem Gespräch mit Renner angefertigt hatte. Hinz war, wie sie Ermittlern gegenüber am 10. Dezember 2021 im Landespolizeipräsidium einräumte, bewusst, dass Renner nahezu ausschließlich sein privates Mobiltelefon nutzte, um dienstlich wie privat zu kommunizieren. Somit wäre dieses Handy ein wichtiges Beweismittel gewesen, das Hinz als die das Disziplinarverfahren leitende Vorgesetzte hätte beschlagnahmen müssen. Zwingend hätte beschlagnahmen müssen, sagen unisono Verwaltungsjuristen und als Disziplinarvorgesetzte eingesetzte Polizeiführer.

Mindestens 48 Stunden Zeit, Beweismittel zu vernichten

Dazu kam es jedoch nicht. Nachdem die Landespolizeipräsidentin dem Inspekteur dargelegt hatte, welche Verfehlung sie ihm in dem Disziplinarverfahren vorwirft, setzte sie diese Ermittlungen sofort auch aus, ließ also das Verfahren ruhen.

Mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart telefonierte Hinz am Dienstag, 23. November, und informierte die Behörde erstmals über den Fall. Die notwendigen Unterlagen, mit denen aus einem Disziplinarverfahren ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wird, übersandte sie einen Tag später, also mindestens 48 Stunden nachdem sie Renner mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen konfrontiert hatte.

Unklar ist, wann genau die Staatsanwaltschaft daraufhin ihre Ermittlungen gegen Renner einleitete. Der nutzte mutmaßlich die Zeit, in der faktisch und juristisch nicht gegen ihn ermittelt wurde, um sein Mobiltelefon – und damit Beweismittel – zu vernichten. So hatte Renner Mitarbeiterinnen Nacktfotos von sich als Kurznachricht geschickt.

Persönliche Nähe zu ihrem Inspekteur

Das Verhalten von Hinz ist fragwürdig, weil sie – wie der frühere Innenstaatssekretär Julian Würtenberger überraschend dem in der Affäre recherchierenden Untersuchungsausschuss des Landtages im Januar mitteilte – ihn im Februar gebeten habe, sie davon zu entbinden, das Disziplinarverfahren gegen Renner weiter zu führen. Sie habe sich selbst für befangen erklärt, weil sie auch privat mit dem Inspekteur verbunden sei. Würtenberger führte im Parlament aus, Hinz sei wohl ein paar Mal mit Renner zu Abendessen verabredet gewesen. Das Verfahren wurde deshalb an eine andere Abteilung des Ministeriums gegeben. Unklar ist vor diesem Hintergrund zudem, warum sich die Disziplinarakte Renners, eine Loseblattsammlung, am 6. Mai 2022 noch im Schreibtisch eines Mitarbeiters von Hinz befand. Hinz räumte gegenüber Ermittlern ein, das Disziplinarverfahren gegen Renner sei das erste, das sie selbst führe.

Merkwürdig ist, auf welche Weise die Ermittlungen von der Kriminalpolizei in Heidelberg geführt wurden. So wurde kurz vor Weihnachten die private Wohnung des obersten Polizeibeamten des Landes durchsucht. Dabei wurde auch ein USB-Stick sichergestellt. Auf diesem befindet sich ein Video, das offenbar von den Kriminalen nicht ausgewertet wurde. Sie durchsuchten die in der Wohnung sichergestellten Asservate automatisiert lediglich nach Hinweisen, die auf verschiedene Variationen des Namens des mutmaßlichen Opfers Renners aufbauten.

Verwaltungsjuristen und Disziplinarvorgesetzte sind sich einig, dass das Verhalten der Landespolizeipräsidentin, das Disziplinarverfahren gegen ihren Inspekteur so einzuleiten, wie sie es tat, höchst ungewöhnlich ist. Gerade wenn es gelte, auch strafrechtlich relevante Beweise zu sichern, hole man vorab erst die Staatsanwaltschaft ins Boot, dann erst werde das Verfahren eröffnet. Oder aber der Disziplinarvorgesetzte beantrage bei einem Verwaltungsgericht einen Durchsuchungsbeschluss gegen den Beschuldigten. So solle verhindert werden, dass Beweismittel vernichtet würden. In anderen Fällen, beispielsweise beim Verdacht rechtsextremistischer Chatgruppen, wurde im Landespolizeipräsidium so verfahren.

Die Polizeiaffäre

Vizepräsident des LKA
Im August 2019 wurde der spätere Polizeiinspekteur Andreas Renner stellvertretender Präsident des LKA, obwohl es mindestens einen besser geeigneten Mitbewerber für das Amt gab.

Inspekteur der Polizei
Ein Jahr später wurde Renner zum Inspekteur der Polizei ernannt. Im Untersuchungsausschuss wurde bekannt, dass Innenminister Strobl Renner für dieses Amt vorgesehen habe. Renner wurde mit der besten Spitzenbeurteilung bedacht, die vergeben werden kann.

Beurteilungskonferenz
Bei einer Konferenz der Polizeipräsidenten des Landes präsentierte Renner im Sommer 2021 eine Liste mit Namen von Beamten, mit denen er – ohne das die Stellen ausgeschrieben waren – Spitzenpositionen der Polizei besetzen wollte. Die von unserer Zeitung veröffentlichte Liste wurde bislang mit einer Ausnahme umgesetzt.

Sexuelle Verfehlungen
Bevor bekannt wurde, dass Renner eine Mitarbeiterin 2021 sexuell belästigt haben soll, gab es bereits mehrere Hinweise auf sexuelle Verfehlungen des obersten Polizeibeamten.

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