Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Denn Pouyas Rückkehr ist mehr als ungewiss. Sein Fall macht auch deutlich, in welchen Widerspruch Verwaltungsanordnungen zueinanderstehen. Mit seiner Ausreise hat die bayerische Härtefallkommission seine Akte geschlossen. Auf eine Entscheidung zu seinen Gunsten und die Akzeptanz ihres Votums durch den bayerischen Innenminister Herrmann kann Pouya nicht mehr setzen. Widersprüchliche Bewertungen gibt es zudem zu den Petitionen, in denen sich Unterstützer für Pouyas Verbleib in Deutschland eingesetzt haben. Von Seiten der Härtefallkommission ist zu hören, damit habe sie nicht mehr tätig werden können. Auf der Liste für die nächste Sitzung hatte der Musiker aber ohnehin noch nicht gestanden, ist zu hören. Zwischen der Härtefallkommission und dem bayerischen Innenministerium herrscht nach der Aufkündigung der bisher geltenden Übereinkunft, Entscheidungen des Gremiums bis zur möglichen Abschiebung abzuwarten, nun offensichtlich Redebedarf.

 

Zu seiner Entscheidung, freiwillig auszureisen, hatte Pouya sich gezwungen gesehen, nachdem die Zentrale Ausländerbehörde Schwabens massiv auf seine Ausreise gedrungen und indirekt mit dem Vollzug der Abschiebung gedroht hatte.