Peter Hauk (CDU) fand höchstes Lob für die Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband. „Allerbestens bewährt“ habe es sich, bilanzierte der Agrarminister, dass das Land Jägerausbildung und -prüfung seit vielen Jahren an den Verband übertragen habe. Zuverlässig und effektiv organisiere die Prüfungsstelle Ausbildung und Abnahme, europaweit zähle der Südwesten damit zur „Spitzenklasse“. Gerne verlängere man daher die Beleihung – so der Fachausdruck – für weitere sieben Jahre, verkündete Hauk 2020 und überreichte dem Landesjägermeister die zugehörige Urkunde.
Zuständig beim LJV ist der Geschäftsführer Martin Bürner, der in der Hierarchie gleich nach der Hauptgeschäftsführerin kommt. Der Verwaltungswirt und Rechtsökonom, seit gut zwanzig Jahren beim Verband, kümmert sich auch um Widerspruchsverfahren. Die sind gar nicht so selten, weil die Jägerprüfung als ausgesprochen anspruchsvoll gilt: Bundesweit fällt etwa ein Viertel der Aspiranten beim „grünen Abitur“ durch. Als sich ein Prüfling kürzlich grob ungerecht behandelt fühlte, wandte er sich direkt an Hauk. Der Minister aber zeigte sich unzuständig: Da die Prüfstelle „als Behörde handelt“, bleibe nur der Gang zum Gericht.
Als Beisitzer Mitglied im Kreisvorstand
Der Mann schaute sich etwas näher an, wer ihn da hatte abblitzen lassen – und staunte nicht schlecht. Bürner sei nicht nur Mitglied der AfD, stellte er fest, sondern sogar Funktionär: Im heimatlichen Kreisverband Hohenlohe/Schwäbisch Hall gehöre er als Beisitzer zum Vorstand. Wüssten das Land und der CDU-Minister eigentlich, wen sie da mit hoheitlichen Aufgaben betrauten, fragte er sich. Immerhin demonstriere die CDU sonst strikten Abstand zur AfD. In der Tat: Im Landtag stimmt die Fraktion selbst dann nicht mit den „blauen“ Abgeordneten, wenn man sich in der Sache mal einig ist. Und im vorigen Sommer verkündete der CDU-Innenminister Thomas Strobl, die Landes-AfD werde nun vom Verfassungsschutz beobachtet. Es gebe „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen.
Auf der Homepage des AfD-Kreisverbandes, geführt vom neuen Fraktionschef Anton Baron und dem Abgeordneten Udo Stein, sucht man vergebens nach den Mitgliedern des Kreisvorstands. In einem Facebook-Eintrag aber wird erwähnt, dass Bürner 2021 als Beisitzer wiedergewählt worden sei; auf dem Bild dazu fehlt er als Einziger. Nach StZ-Informationen gehörte der Jagdfunktionär vor zehn Jahren zu den Gründern des Kreisverbands und amtiert seither als Beisitzer.
Verband sagt fast nichts zum Parteiamt
Was sagt der Jagdverband zum Parteiamt seines Geschäftsführers? Seit wann weiß er davon? Die Antwort des Pressesprechers fällt schmallippig aus: Man äußere sich „nicht zu Religions- und Parteimitgliedschaften seiner Mitgliederinnen, Mitglieder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“. Er dankt fürs Verständnis und verbleibt mit „Waidmannsheil“. Nach StZ-Informationen weiß der LJV seit Jahren von dem Engagement. Klagen darüber soll es nicht geben, weil Bürner Verbands- und Parteiarbeit auseinanderhalte. Sein Vorstandskollege Udo Stein weist sich ebenfalls als Mitglied des Landesjagdverbands aus, zudem führt er einen Verein zur Rettung von Rehkitzen.
Das Agrarressort aber will bisher nichts vom Parteibuch des Geschäftsführers gewusst haben. Nein, dieses sei nicht bekannt, teilte ein Sprecher mit, man kenne auch keine kritischen Stimmen dazu. Die Zusammenarbeit mit dem Jagdverband beschränke sich auf „fachliche Fragestellungen“. Vor der erneuten Beauftragung mit der Jägerprüfung 2020 habe es keine Anhaltspunkte gegeben, „die Verfassungstreue und Zuverlässigkeit des Landesjagdverbandes und dessen Akteuren in Zweifel zu stellen“. Kein Problem sieht das Ministerium auch darin, dass der Jagdschein, der nach der vom Verband abgenommenen Jägerprüfung von den Jagdbehörden ausgestellt wird, eine Voraussetzung für die „grüne“ Waffenbesitzkarte ist. Das Waffenrecht liege nämlich in der Zuständigkeit des Innenministeriums. Ob es unter Jägern einen verstärkten Hang nach rechts außen gebe, mag das Ministerium nicht beurteilen; das entziehe sich seiner Kenntnis.
Anmerkung: In einer früheren Version des Textes hieß es verkürzt, der Jagdschein werde „über den Verband“ ausgestellt. Tatsächlich nimmt der Verband die Jägerprüfung ab, den Jagdschein erteilt laut Ministerium die untere Jagdbehörde in den Landratsämtern – nach Prüfung der Zuverlässigkeit.