Die beiden Gesetzgeber der EU wollen, dass die Direktzahlungen an große Betriebe künftig begrenzt werden können. Ob die Kappung greift, soll allerdings jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden können.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Brüssel - Der Veggieburger darf weiterhin Veggieburger heißen. Auch die Tofu-Bratwurst muss keinen anderen Namen bekommen. Fleischersatzprodukte auf vegetarischer Basis können weiterhin Bezeichnungen wie Schnitzel, Hamburger oder Wurst tragen. Das hat das Europa-Parlament beschlossen. Allerdings gilt das nicht für vegetarische Produkte, die mit dem Attribut Milch werben. Joghurt, Sahne, Milch oder Butter etwa auf Basis von Mandeln oder Kokosmilch sind als vegane oder vegetarische Produkte künftig tabu.