Bisher sind die Direktzahlungen an die 14 Millionen Bauern in Europa sehr unterschiedlich verteilt. So bekommt etwa ein belgischer Landwirt mehr als 400 Euro pro Hektar, ein lettischer Kollege dagegen weniger als 100 Euro. Diese krassen Unterschiede haben nicht nur mit der unterschiedlichen Kaufkraft zu tun, sondern auch mit der früheren Nutzung, die zum Bedauern Aigners und auch der EU-Kommission weiter berücksichtigt wird. Ein deutscher Landwirt erhält etwas mehr als 300 Euro, was leicht über dem EU-Durchschnitt liegt. Die Minister vereinbarten nun, dass von 2019 an in jedem Mitgliedstaat mindestens 196 Euro pro Hektar bezahlt werden. „Nach ersten Berechnungen“, teilte Aigners Ministerium gestern mit, „wird Deutschland aufgrund dieser Umverteilung in der Endstufe rund 3,3 Prozent des Direktzahlungsvolumens an andere Mitgliedstaaten abgeben“.

 

Die Kappung ist freiwillig

Brüssel wollte ursprünglich, dass kein Empfänger von Agrarsubventionen künftig mehr als 300 000 Euro im Jahr erhält. Dies hatte die Bundesregierung mit dem Hinweis auf große Agrargenossenschaften in Niedersachsen und Ostdeutschland in den Verhandlungen massiv bekämpft. Nun soll es jedem Mitgliedstaat selbst überlassen sein, ob er die Obergrenze einführt oder nicht. Das Europaparlament will dagegen eine Verpflichtung, aber Genossenschaften davon ausnehmen. In diesem Fall wären acht Betriebe in Deutschland betroffen.

Die Empfänger werden veröffentlicht

Namen und Daten der Empfänger von Brüsseler Beihilfen werden künftig wieder veröffentlicht. „Das wird erst einmal umgesetzt“, sagte Aigner, „obwohl wir weiter juristische Zweifel haben.“ Schon einmal hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg das Recht auf Privatsphäre höher bewertet als den öffentlichen Informationsanspruch. Es soll aber in jedem Fall verhindert werden, dass etwa Golfplätze oder Flughäfen Direktzahlungen bekommen. Jedes Land darf künftig selbst definieren, wer dafür nicht infrage kommt.

Biobetriebe gelten automatisch als „grün“ und müssen keine neuen Kriterien erfüllen. Ein konventionell arbeitender Landwirt dagegen muss von 2015 an drei Bedingungen erfüllen: Er muss auf seinem Land beispielsweise mehrere Kulturen anpflanzen. Es sind zwei bei Betriebsgrößen zwischen zehn und 30 Hektar, drei bei noch größeren Flächen. Freigestellt von der Regelung sind Höfe, deren Gebiete zu mehr als drei Vierteln Teil von Umweltprogrammen sind. Die Grünen im Europaparlament hatten auch für bestimmte Fruchtfolgen auf einzelnen Äckern plädiert, waren damit aber gescheitert. Zweite Bedingung ist der Erhalt sogenannten Dauergrünlands, zum Beispiel also Weiden. Damit soll ein Umpflügen, das die im Boden gespeicherten Treibhausgase freisetzt, verhindert werden. Jeder Hof darf dies künftig nur bei maximal fünf Prozent seines Grünlandes tun.

Keine Stilllegung mehr

Wie die dritte Voraussetzung gestaltet werden soll, war in Deutschland zwischen Bauernverband und Umweltorganisationen besonders umstritten: Die EU-Kommission hatte in ihrem Gesetzesvorschlag gefordert, dass sieben Prozent der Betriebsfläche künftig als „ökologische Vorrangfläche“ ausgewiesen werden soll. Die Minister einigten sich auf fünf Prozent – erst 2018 ist eine Erhöhung auf sieben möglich. Außerdem gibt es zahlreiche Schlupflöcher. „Die Forderung nach einer pauschalen Flächenstilllegung ist vom Tisch“, erklärte Aigner. Generell gilt, dass die Fläche nur umweltverträglicher als zuvor genutzt werden muss – indem etwa Sticksoff bindende Eiweißpflanzen angebaut werden. Zudem können sich Bauern auch Agrarumweltmaßnahmen auf die Fläche anrechnen lassen. Das sind Aigner zufolge auch „Landschaftselemente, die nicht auf dem eigenen Grund stehen“.

Die Direktzahlungen neu verteilt

Zahlungen neu verteilt

Bisher sind die Direktzahlungen an die 14 Millionen Bauern in Europa sehr unterschiedlich verteilt. So bekommt etwa ein belgischer Landwirt mehr als 400 Euro pro Hektar, ein lettischer Kollege dagegen weniger als 100 Euro. Diese krassen Unterschiede haben nicht nur mit der unterschiedlichen Kaufkraft zu tun, sondern auch mit der früheren Nutzung, die zum Bedauern Aigners und auch der EU-Kommission weiter berücksichtigt wird. Ein deutscher Landwirt erhält etwas mehr als 300 Euro, was leicht über dem EU-Durchschnitt liegt. Die Minister vereinbarten nun, dass von 2019 an in jedem Mitgliedstaat mindestens 196 Euro pro Hektar bezahlt werden. „Nach ersten Berechnungen“, teilte Aigners Ministerium gestern mit, „wird Deutschland aufgrund dieser Umverteilung in der Endstufe rund 3,3 Prozent des Direktzahlungsvolumens an andere Mitgliedstaaten abgeben“.

Die Kappung ist freiwillig

Brüssel wollte ursprünglich, dass kein Empfänger von Agrarsubventionen künftig mehr als 300 000 Euro im Jahr erhält. Dies hatte die Bundesregierung mit dem Hinweis auf große Agrargenossenschaften in Niedersachsen und Ostdeutschland in den Verhandlungen massiv bekämpft. Nun soll es jedem Mitgliedstaat selbst überlassen sein, ob er die Obergrenze einführt oder nicht. Das Europaparlament will dagegen eine Verpflichtung, aber Genossenschaften davon ausnehmen. In diesem Fall wären acht Betriebe in Deutschland betroffen.

Die Empfänger werden veröffentlicht

Namen und Daten der Empfänger von Brüsseler Beihilfen werden künftig wieder veröffentlicht. „Das wird erst einmal umgesetzt“, sagte Aigner, „obwohl wir weiter juristische Zweifel haben.“ Schon einmal hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg das Recht auf Privatsphäre höher bewertet als den öffentlichen Informationsanspruch. Es soll aber in jedem Fall verhindert werden, dass etwa Golfplätze oder Flughäfen Direktzahlungen bekommen. Jedes Land darf künftig selbst definieren, wer dafür nicht infrage kommt.

Exporterstattungen bleiben möglich

Abbau von Eingriffen

Ilse Aigner hatte schon vor der Sitzung vor einer „Rolle rückwärts“ gewarnt, da sich bereits der Wunsch vieler Staaten und des Europaparlaments abzeichnete, wieder stärker in den Markt zu intervenieren. So wurde beispielsweise in den Verhandlungen die Möglichkeit gefordert, die Beihilfen etwa bei der Tabak- oder Fleischproduktion wieder an die Produktionsmenge koppeln zu können. Zudem bleibt das entwicklungspolitisch bedenkliche Instrument der Exportsubventionierung für den Krisenfall erhalten – auch wenn die entsprechende Haushaltszeile erst einmal 0 Euro umfasst.

Bald keine Zuckerquoten mehr

Früher als das Europaparlament, das wie die Zuckerbranche ein Auslaufen der mengenbasierten Subventionierung erst für 2020 fordert, will die EU-Regierung am 30. September 2017 Schluss mit den Quoten machen. Die EU-Kommission wollte, dass sich die Unternehmen bereits 2015 ohne Hilfe auf dem Weltmarkt behaupten.

Es gibt wieder neuen Wein

Das strikte Verbot für Neuanpflanzungen wird ein wenig gelockert. Bisher konnten interessierte Winzer nicht einfach auf neuen Flächen Reben anbauen. Von 2019 bis einschließlich 2024 wird es nun möglich sein, die Anbaufläche pro Jahr um maximal ein Prozent auszuweiten.

Ländlicher Raum anders gefördert

Für die Förderung der ländlichen Entwicklung steht künftig insgesamt weniger Geld zur Verfügung, was unter anderem das Land Baden-Württemberg im Vorfeld des EU-Haushaltsgipfels vom Februar heftig kritisiert hatte. Um die Auswirkungen ein wenig abzufedern, steigt nun der Anteil, den die EU beispielsweise an Umweltprogrammen finanziert, von 50 auf 75 Prozent. Außerdem kann ein Mitgliedstaat bis zu 15 Prozent der Direktzahlungen in den ländlichen Raum investieren.