Mehr als eine Million Gläubiger der insolventen Airlines Air Berlin und Niki gehen leer aus, darunter 700 000 Ticketinhaber. Der neue Ferienflieger Laudamotion soll im März starten.

Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Berlin - M ehr als eine Million Gläubiger von Air Berlin und Niki werden keinen Cent von ihrem Geld zurückbekommen. Die Pleite der beiden Airlines verursache einen Schaden von deutlich mehr als einer Milliarde Euro, sagte ein Sprecher von Insolvenzverwalter Lucas Flöther unserer Redaktion. Betroffen sind vor allem mehr als 700 000 Kunden, die Tickets gebucht haben und ihre Forderungen abschreiben können. Die Insolvenzmasse reiche bislang nicht einmal aus, den staatlichen Rettungskredit von 150 Millionen Euro vollständig zurückzuzahlen.

 

Die meisten Betroffenen haben die Hoffnung, ihr Geld wiederzusehen, offenbar schon aufgegeben. Zur Gläubigerversammlung von Air Berlin in der Hauptstadt erschienen am Mittwoch nur rund 200 Personen. Im Veranstaltungssaal des Hotels Estrel, der mehr als 4200 Gäste beherbergen kann, herrschte gähnende Leere. Bis zum Abschluss der Insolvenzverfahren könnten zehn Jahre vergehen, weil nach strengen gesetzlichen Vorgaben jede einzelne Forderung der Gläubiger und auch jede Zahlung der Unternehmen bis zur Pleite genau geprüft werden muss.

Staat hatte mit 150 Millionen Euro gebürgt

Hier stehe man noch ganz am Anfang, sagte der Sprecher des Insolvenzverwalters. Nach jetzigem Stand könne das vorrangige Darlehen von 150 Millionen Euro, mit dem die schwarz-rote Bundesregierung das sofortige Aus von Air Berlin im vorigen Sommer verhindert hatte, nur zur Hälfte an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zurückgezahlt werden. 75 Millionen Euro Schaden müssen demnach allein in diesem Fall die Steuerzahler übernehmen, da der Staat für die Rückzahlung bürgt.

Air Berlin hatte im August Insolvenz angemeldet und im Herbst den Flugbetrieb eingestellt, die Tochter Niki folgte im Dezember. Mehr als 700 000 Ticketkunden haben das Geld für Flüge teils schon ein Jahr im Voraus komplett überwiesen. Die Zahlung bei Buchung ist in der Branche üblich. Zu einer Absicherung der Vorauszahlungen, die sich jedes Jahr allein in Deutschland auf Milliardenbeträge summieren, sind die Airlines bislang nicht verpflichtet. Verbraucherschützer fordern angesichts vieler Airline-Pleiten seit Jahren vergeblich strengere gesetzliche Vorgaben.

Niki kommt zurück zum einstigen Gründer Niki Lauda

Der Flugmarkt wird nach dem Aus der zweitgrößten deutschen Fluglinie neu sortiert. Marktführer Lufthansa und sein Ableger Eurowings sowie die britische Easyjet haben wesentliche Teile der Flotte und Crews von Air Berlin aus der Insolvenz übernommen. Der Ferienflieger Niki geht zurück an den einstigen Gründer Niki Lauda. Der Ex-Rennfahrer hat am Dienstag den Zuschlag erhalten, nachdem das Niki-Insolvenzverfahren in Österreich neu aufgerollt wurde. Mit seiner Firma Laudamotion, die am Flughafen Wien-Schwechat stationiert ist und bis jetzt Geschäftsflüge anbietet, will Lauda ab März mit zunächst 15 der 21 Niki-Ferienflieger starten. Dazu soll es eine Kooperation mit dem Reiseveranstalter Thomas Cook und dessen Airline Condor geben. Lauda hat die wertvollen Start- und Landerechte erhalten und bekommt die Flieger von der Lufthansa, die Teile der Air-Berlin-Flotte voriges Jahr geleast hatte.

Zunächst war der Zuschlag für Niki im deutschen Insolvenzverfahren an den britisch-spanischen Konzern IAG gegangen. Das Fluggastrechteportal Fairplane setzte aber per Klage beim Landgericht Berlin durch, dass die Insolvenz in Österreich abgewickelt werden muss, wo Niki gegründet wurde. Dadurch erhoffte sich Fairplane-Rechtsexperte Ronald Schmid ein transparenteres Verfahren. Fairplane vertritt rund 3000 Niki-Kunden und ist nach eigenen Angaben mit Forderungen von 1,2 Millionen Euro größter Gläubiger in Sachen Fluggastrechte. Gegen das Verfahren in Österreich legte der deutsche Verwalter Flöther Beschwerde ein, zog diese aber am Mittwoch zurück. Zuvor hatte er mit der dortigen Verwalterin Ulla Reisch eine enge Kooperation vereinbart. Der Kaufvertrag könne nun Flöther zufolge „endverhandelt und unterschrieben werden“.