Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Bald ist den Ministerialen jedenfalls klar, dass das Umweltinformationsrecht „sehr weit reicht“ und Ausnahmen nur „sehr restriktiv“ möglich sind. Also wird gesichtet, was man offenlegen kann und was man, etwa wegen Geschäftsgeheimnissen, verweigern muss, wenn die Betroffenen nicht zustimmen. Entsprechende Anfragen gehen auch an die Bahn und deren Kommunikationsberater, werden jedoch abgelehnt. Zum Umgang mit den Mails von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus holt die Staatskanzlei sogar eine anwaltliche Expertise ein. Ergebnis: sie bleiben unter Verschluss.

 

Penibel wird intern geregelt, wer die „mit einem Einweggummi versehenen Umlaufmappen“ an wen übergeben muss. Ehe die beiden gefürchteten Pensionäre schließlich ante portas stehen, bittet der Abteilungsleiter Michael K. noch zur Vorbesprechung ins „Musikzimmer“.

Wertlose Erklärung verlangt

Stundenlang sichten die Antragsteller nun Unterlagen und scannen mit einem mitgebrachten Gerät alles ein, was Ihnen interessant erscheint. Altgediente Ministeriale stehen verblüfft daneben und staunen, was Bürger heutzutage einsehen dürfen. Darunter sind auch Ergebenheitsadressen von mehr oder weniger prominenten Absendern – Unternehmern, Anwälten, Funktionären – , die Mappus für seine Standhaftigkeit loben. Als einige davon später auf Umwegen öffentlich werden, sind sie den Verfassern erkennbar peinlich.

Was nach dem Umweltinformationsrecht offengelegt wurde, darf natürlich an die Öffentlichkeit. Die Frage ist nur: durften die Schreiben ohne Einwilligung der Betroffenen oder ohne Schwärzung der personenbezogenen Daten herausgegeben werden? Der erst nachträglich konsultierte Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil sah das kritisch – genauso kritisch wie den vom Staatsministerium gewählten Weg, den Pensionären eine Erklärung abzunehmen, keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben. Eine solche Verpflichtung sei vom Gesetz nicht vorgesehen und zudem wertlos.

Staatskanzlei zieht intern Konsequenzen

Prompt rügte der CDU-Abgeordnete Reinhard Löffler eine Verletzung der Privatsphäre, die „zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen“ haben könne. Keinen der Betroffenen scheint es indes danach zu gelüsten. Bei Klingbeil gingen gar keine Beschwerden ein, bei der Regierung nur eine. Man bedauere „außerordentlich“, sagt ein Sprecher, dass der fragliche Brief in den Medien thematisiert worden sei. Immerhin hat die Staatskanzlei aus dem Fall gelernt: ungeschwärzt oder ohne Zustimmung dürften solche Schreiben fortan nicht mehr offen gelegt werden, das sei durch entsprechende Kontrollmechanismen sichergestellt.

Bald ist den Ministerialen jedenfalls klar, dass das Umweltinformationsrecht „sehr weit reicht“ und Ausnahmen nur „sehr restriktiv“ möglich sind. Also wird gesichtet, was man offenlegen kann und was man, etwa wegen Geschäftsgeheimnissen, verweigern muss, wenn die Betroffenen nicht zustimmen. Entsprechende Anfragen gehen auch an die Bahn und deren Kommunikationsberater, werden jedoch abgelehnt. Zum Umgang mit den Mails von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus holt die Staatskanzlei sogar eine anwaltliche Expertise ein. Ergebnis: sie bleiben unter Verschluss.

Penibel wird intern geregelt, wer die „mit einem Einweggummi versehenen Umlaufmappen“ an wen übergeben muss. Ehe die beiden gefürchteten Pensionäre schließlich ante portas stehen, bittet der Abteilungsleiter Michael K. noch zur Vorbesprechung ins „Musikzimmer“.

Wertlose Erklärung verlangt

Stundenlang sichten die Antragsteller nun Unterlagen und scannen mit einem mitgebrachten Gerät alles ein, was Ihnen interessant erscheint. Altgediente Ministeriale stehen verblüfft daneben und staunen, was Bürger heutzutage einsehen dürfen. Darunter sind auch Ergebenheitsadressen von mehr oder weniger prominenten Absendern – Unternehmern, Anwälten, Funktionären – , die Mappus für seine Standhaftigkeit loben. Als einige davon später auf Umwegen öffentlich werden, sind sie den Verfassern erkennbar peinlich.

Was nach dem Umweltinformationsrecht offengelegt wurde, darf natürlich an die Öffentlichkeit. Die Frage ist nur: durften die Schreiben ohne Einwilligung der Betroffenen oder ohne Schwärzung der personenbezogenen Daten herausgegeben werden? Der erst nachträglich konsultierte Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil sah das kritisch – genauso kritisch wie den vom Staatsministerium gewählten Weg, den Pensionären eine Erklärung abzunehmen, keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben. Eine solche Verpflichtung sei vom Gesetz nicht vorgesehen und zudem wertlos.

Staatskanzlei zieht intern Konsequenzen

Prompt rügte der CDU-Abgeordnete Reinhard Löffler eine Verletzung der Privatsphäre, die „zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen“ haben könne. Keinen der Betroffenen scheint es indes danach zu gelüsten. Bei Klingbeil gingen gar keine Beschwerden ein, bei der Regierung nur eine. Man bedauere „außerordentlich“, sagt ein Sprecher, dass der fragliche Brief in den Medien thematisiert worden sei. Immerhin hat die Staatskanzlei aus dem Fall gelernt: ungeschwärzt oder ohne Zustimmung dürften solche Schreiben fortan nicht mehr offen gelegt werden, das sei durch entsprechende Kontrollmechanismen sichergestellt.

Auch in einem anderen Punkt ist die Juristen-Armada in der Regierungszentrale inzwischen klüger. Die Rechtsbehelfsbelehrung in dem Bescheid an ihn sei falsch, genauso wie in einem Bescheid an Mappus, belehrte sie der Physiker Meisel; das zuständige Gericht richte sich nämlich nach dem Wohnort. Umgehend musste die Justiziarin das intern prüfen. Das Ergebnis: der Amateur-Jurist hatte Recht.