Die Mutter und die 46-jährige behinderte Tochter leben zurückgezogen. Die Mutter verzweifelt darüber, dass sie als pflegende Angehörige wie ein Bittstellerin dasteht.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Frau W. lebt mit ihrer behinderten Tochter sehr zurückgezogen: „Wir leben in einer Welt, die auf unser Zuhause beschränkt ist,“ sagt sie. Der Bekanntenkreis ist klein, die Familie bietet ihr keine Hilfe, und so sorgt Frau W., die jetzt Anfang sechzig ist, allein für ihre 46-jährige Tochter. Sie nennt sie Mausi und tut alles für sie. Nur anziehen kann sich die Tochter allein, alles andere muss die Mutter erledigen. Das Essen muss püriert werden, denn die Tochter kann nicht kauen und beißen. Sie spricht nur ein paar Wörter. Die beiden Katzen und der Hund sind die Therapeuten in diesem Mikrokosmos, denn die verstehen auch ohne Worte, sagt Frau W.

 

Schon vor der Geburt des Kindes war ihre Ehe kaputt. Frau W. ließ sich damals scheiden und war immer alleinerziehend. Sie arbeitete in ihrem Beruf als Industriekauffrau. Als sie Mutter eines pflegebedürftigen Kindes wurde, schulte sie auf Altenpflegerin um, weil sie so durch den Schichtdienst Beruf und Pflege vereinbaren konnte. Sie machte Nachtwachen und war tagsüber für das Kind da.

Der Babysitter ging mit dem Kind lieber in eine Spielothek

Dass sie bis heute keine Hilfe annimmt, dass die Tochter nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet oder in einem Heim lebt, hat mit negativen Erfahrungen zu tun, die Frau W. gemacht hatte: Ihr Babysitter, den sie engagiert hatte, solange die Tochter ein Kind war, hatte offenbar die Nachmittage mit dem Schützling in einer Spielothek verbracht. Dafür hatte das Kind durch Zufall selbst den Beweis geliefert, obwohl es nichts erzählen konnte. Später hatte sich Frau W. eine Woche Urlaub genommen, um zusammen mit der Tochter Behindertenwerkstätten für Jugendliche zu besichtigen. „In der Premium-Werkstatt, die ich ausgesucht hatte, habe ich eine Beobachtung gemacht, die mich schockiert hat“, berichtet sie: „Eines der Kinder durfte beim Mittagessen nicht fertig essen, weil es zu langsam war.“ Frau W. fasste den Entschluss, ihr Kind allein zu versorgen. Nicht die Pflege macht sie jetzt mürbe, sondern ihre Position als Bittstellerin, so formuliert sie das.

Raus aus dem Bürgergeld

„Es müsste sich nicht viel ändern, um als pflegende Angehörige ein normales Leben führen zu können. Raus aus dem Bezug von Bürgergeld!“, sagt sie. „Das Bürgergeld bedeutet, dass man nicht kreditwürdig ist, sein Konto maximal um 100 Euro überziehen darf. Es hängt vom Jobcenter ab, ob man umziehen oder in Urlaub fahren darf“. Und besonders hat sie getroffen als ihr vorgehalten wurde, auf Kosten anderer zu leben. „Mir wurde einmal gesagt, ich würde Geld bekommen, ohne arbeiten zu müssen. Das ist korrekt, allerdings habe ich keinen Feierabend, kein freies Wochenende, keinen Urlaub, dafür aber Nachtschicht und das für 500 Euro.“Frau W. ist verbittert und wünscht sich, dass die Sozialleistungen für pflegende Angehörige als Ersatzeinkommen deklariert würden.

Erheblich belastet hat sie die Suche nach einer Wohnung. Ihre frühere hatte sie verloren, weil das Haus verkauft worden war. Nach langer erfolgloser Suche ist sie mit der Tochter und den Haustieren notgedrungen in einen abgelegenen Ort gezogen. Dort gibt es weder eine Infrastruktur, noch einen funktionierenden öffentlichen Nahverkehr. Die Fahrt zu ihrem Arzt dauerte eine Stunde. Frau W. suchte deshalb weiter nach einer zentral gelegenen Wohnung mit Garten. Mit einer behinderten Tochter, mit geringem Budget und dazu noch drei Haustieren schier aussichtslos. Die örtliche Lokalzeitung veröffentliche ihre Hilferufe. Erfolglos.

Es bleibt wenig zum Leben

Dann hat es in diesem Jahr doch geklappt: Sie fand eine neue Wohnung mit Garten, und nun kann Frau W. auch früh morgens, wenn die Tochter noch im Bett liegt, am Ort einkaufen gehen. Die Tiere können raus und die Tochter freut sich an dem eingezäunten Garten. Weder das Jobcenter, über das Frau W. Bürgergeld bezieht, noch das Sozialamt, das für die Tochter Sozialhilfe bezahlt, stimmten dem Umzug zu. Deshalb muss sie die Miete selbst aufbringen. Abzüglich aller Unkosten bleiben für sie und die Tochter im Monat 891 Euro zum Leben. Für den Wohnungswechsel hat Frau W. die Ersparnisse ausgegeben, mit denen sie ihre Zahnbehandlung bezahlen wollte. Die hat sie jetzt auf unbestimmte Zeit verschoben.

In der frisch bezogenen Wohnung fehlt noch einiges, weil manche vorhandenen Möbelstücke in die kleinen Zimmer nicht reingepasst haben. Das aber will Frau W. alles selbst organisieren. „Es gibt ja Sonderangebote“, sagt sie pragmatisch. Die Räume hat sie selbst renoviert. Die Kosten für das Umzugsunternehmen kann sie jedoch nicht finanzieren. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet deshalb um Spenden.

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