Frau T. hat ein großes Herz und kam deshalb selbst immer wieder in Schwierigkeiten. Ihr und ihrem Enkel drohte die Obdachlosigkeit.
Nur knapp sind Frau T. und ihr Enkelsohn der Obdachlosigkeit entronnen. Der Preis dafür ist allerdings im wahrsten Sinne des Wortes hoch. Denn die Wohnung, die sie in letzter Minute gefunden haben, übersteigt ihre Verhältnisse. Das Jobcenter bezahlt nur die Hälfte der Miete in Höhe von 954 Euro. Die Wohnung ist mit 62 Quadratmetern zu groß, so die Begründung. Von ihren 940 Euro Rente bleiben Frau T. nach Abzug ihres Mietanteils, der Nebenkosten und der Tilgung von Schulden beim Sozialamt noch 345 Euro. Ihr 22-jähriger Enkel bezieht Leistungen vom Jobcenter und soll demnächst den Hauptschulabschluss nachholen.
Drei Umzüge in drei Jahren
Dreimal in drei Jahren sind Großmutter und Enkel umgezogen. Von ihrem Mobiliar, das vom Sperrmüll oder so alt und verschlissen war, dass es nicht mehr zu gebrauchen ist, blieb so gut wie nichts übrig. Frau T. hat ein großes Herz und vergisst darüber, für ihre eigenen Interessen und ihre eigene Gesundheit zu sorgen.
Den Enkel liebt sie innig. Schon als Baby hatte sie ihn und seinen jüngeren Bruder immer an den Wochenenden bei sich, manchmal auch unter der Woche. Sie hat als Putzfrau gearbeitet. „Wenn alle Stricke gerissen sind, habe ich eben Urlaub wegen der Kinder genommen“, berichtet sie. Sie hat sich verantwortlich für die beiden jüngsten Kinder ihrer Tochter gefühlt, denn die ist alkoholkrank und war nicht in der Lage, sich um ihre vier Kinder zu kümmern. Wegen ihres unsteten Lebens und ihrer Eskapaden befand sie sich im Dauerstreit mit ihrem Ehemann.
Die Mutter bezahlte für die Tochter
Auf den Namen der Mutter hatte sie häufiger Schulden gemacht. „Sie hat eine Menge Zeug gekauft, und ich habe ihr beim Bezahlen geholfen, damit sie nicht in den Knast kommt“, sagt Frau T. Der Ehemann durfte weder von den Schulden noch von der Hilfe durch Frau T. erfahren. Damit nicht genug: Betrunken hatte die Tochter einen Unfall verursacht. Sie musste eine Geldstrafe bezahlen, das Auto hatte Totalschaden, und die Gesamtkosten beliefen sich auf 6500 Euro. Auch da ist die Mutter mit Geld helfend eingesprungen. Frau T. ist jetzt 68 Jahre alt und seit 2023 ist sie in Rente. Ein Jahr zuvor hatte sie selbst einen Verkehrsunfall mit ihrem E-Roller. Dabei wurde sie so schwer am Bein verletzt, dass sie immer noch Probleme beim Gehen hat und deshalb einen Stock benutzen muss.
Zu dieser Zeit stand eines Abends der damals 20-jährige Enkel bei ihr vor der Tür und bat darum, ganz bei ihr bleiben zu dürfen. Sein Vater wolle ihn auf die Straße setzen. Der Grund: Die Tochter von Frau T. hatte Mann und Kinder sitzen lassen und war mit einem anderen Mann weggezogen. Der Ehemann und Vater des Enkels wollte deshalb von seiner Frau für diesen Sohn Unterhaltszahlungen. Aber seine Frau weigerte sich. Also drohte er, den jungen Mann aus der Wohnung zu werfen.
Falsche Eigenbedarfskündigung
Frau T. bekam Schwierigkeiten mit ihrer Vermieterin wegen des Enkels, weil die fand, dass die Wohnung für zwei Leute zu klein sei. Schließlich erfand die Vermieterin eine Eigenbedarfskündigung, die sich später als Lüge entpuppte. Frau T. wurde in der Angelegenheit vom Mieterschutzbund unterstützt. Schließlich fand sie mit Hilfe der rechtlich unterlegenen Vermieterin eine andere Wohnung. „Die durfte ich nicht einmal vorher anschauen“, ärgert sie sich.
Sie zog mit ihrem Enkelsohn dort ein: „Es war eine Bruchbude“, schimpft sie. Schimmel war an den Wänden. Frau T. leidet an der Lungenkrankheit COPD und die Schimmelbildung in der Wohnung verschlechterte ihren Gesundheitszustand weiter. Weil sie die Tochter finanziell wegen des Unfalls unterstützt hatte, reichte das Geld nicht, und es entstanden Mietschulden. Frau T. bekam die Kündigung. Nach intensiver Suche, fand sie die jetzige Wohnung. Der Enkel ist Diabetiker und soll seinen Schulabschluss nachholen. „Es ist schwierig, mit seiner Krankheit. Ich habe immer Angst, dass er ins Koma fällt“, sagt die besorgte Großmutter. Als sie die Beinverletzung nach dem Unfall mit dem E-Roller hatte, verließ er die Schule , die er zu diesem Zeitpunkt besucht hatte und kümmerte sich um Frau T. Sie musste einen Gipsschuh tragen und war sehr gehandicapt. „Wir sind ein Team: Ich mache die Wäsche und den Haushalt und mein Enkel kocht. Das kann er gut“, erzählt Frau T. Sie kauft in der Tafel ein und erhält von der karitativen Einrichtung, die sie betreut, sechs Euro pro Woche für Lebensmittel aus dem Tafelladen.
Lebensmittel bei der Tafel
In der Wohnung, die sie und ihr Enkel bezogen haben, fehlen noch ein Bett, ein Schrank, ein Tisch mit Stühlen und ein Sofa. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden, damit Frau T. diese Dinge kaufen kann.
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Hilfe für den Nachbarn