Herr F. erlitt einen Schlaganfall. Seine Frau pflegt ihn seit zehn Jahren. Sie hat heute selbst gesundheitliche Probleme. Das Badezimmer muss jetzt barrierefrei werden.
Briefe und Päckchen hatte Herr F. über viele Jahre zuverlässig zugestellt. Dann bekam er eines Tages die Kündigung von dem Postunternehmen, für das er jahrelang gearbeitet hatte. Er war damals 52 Jahre alt und in der Woche, in der die Kündigung kam, war er krankgeschrieben. Der Verlust seines Arbeitsplatzes, die Angst, wie es werden würde, wenn er als Hauptverdiener für die damals fünfköpfige Familie wegfällt, regten ihn extrem auf. Die Kinder waren zu diesem Zeitpunkt neun, 16 und 22 Jahre alt. Das älteste der vier Kinder hatte gerade geheiratet und wohnte nicht mehr bei den Eltern.
Herr F. ist Diabetiker und wenige Tage nach der Hiobsbotschaft konnte er plötzlich einen seiner Füße nicht mehr bewegen. „Geh zum Arzt!“, hatte seine Frau gemahnt. Er ging nicht. Am nächsten Tag ist er gestürzt und Frau F. rief den Krankenwagen. Schon am Vortag hatte ihr Ehemann einen Schlaganfall. Eine Woche war er im Krankenhaus, dann in der Reha. Das ist 19 Jahre her und seither ist Herr F. zuhause. Er kann nicht mehr arbeiten und weitere gesundheitliche Probleme kommen hinzu. Frau F. kommt zum Gespräch mit „Hilfe für den Nachbarn“ in die betreuende Beratungsstelle, denn ihr Ehemann kann seit dem Frühjahr das Haus nicht mehr verlassen. „Es mussten ihm zwei Zehen amputiert werden“, erzählt Frau F..
Herr F. muss zur Dialyse
Einmal in der Woche wird er zur Dialyse vom Krankendienst abgeholt und wieder nach Hause gebracht. Aber sonst sitzt er zuhause und langweilt sich. „Er schaut Fernsehen und hört Musik“, sagt Frau F.. Sie hat ihren Mann die ganzen Jahre allein gepflegt. Und sie hatte vorübergehend immer mal wieder Jobs angenommen als Putzfrau, bei der Essensausgabe einer karitativen Einrichtung und in der ambulanten Pflege. Zwei Kinder leben heute bei den Eltern. Eines der Kinder geht noch zur Schule, das andere studiert. Die beiden älteren Kinder stehen auf eigenen Beinen.
Inzwischen hat auch Frau F. gesundheitliche Probleme. Sie wurde an einem Knie operiert. Das aber hatte wenig gebracht und sie soll jetzt in einer weiteren Operation eine Kniescheibenprothese bekommen. Ihr Fersensporn macht ihr zu schaffen und sie ärgert sich, dass sie für die Schuheinlagen 60 Euro draufzahlen musste, denn die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für einfache Einlagen, die in ihrem Fall nichts nützen. Seit kurzem kann sie den Daumen an einer Hand nicht mehr bewegen. Frau F. wartet auf einen Facharzttermin, bei dem sie von Grund auf durchgecheckt wird. Sie bekommt jetzt hin und wieder ehrenamtliche Hilfe durch die Kirchengemeinde, in der ihr Mann früher aktiv war.
Ein Jahr warten auf Wohngeldbescheid
Die Familie lebt in einer Vierzimmerwohnung, die sie gekauft hat, als die finanziellen Verhältnisse noch stabil waren. Die Wohnräume liegen auf zwei Stockwerken. Herr F. kann die Treppe schon lange nicht mehr steigen. Deshalb bewohnen die Kinder die Räume unter dem Dach. Die Wohnung muss noch abbezahlt werden und für den laufenden Kredit hat die Familie einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Auf einen Bescheid warten sie seit einem Jahr.
Die monatliche Kreditrate beträgt 750 Euro, hinzu kommen 470 Euro Hausgeld. Ein Betrag, für den die Familie auf dem Wohnungsmarkt aktuell keine gleichwertige Mietwohnung bekommen würde. Herr F. erhält eine Erwerbsminderungsrente. Frau F. bekommt Arbeitslosengeld für ihren letzten Job. „Wir managen den Mangel“, sagt sie stoisch. Erschwerend hinzu kommt die Tatsache, dass sie wegen einer Überzahlung Schulden beim Sozialamt abstottern müssen. Bürgergeld erhält die Familie nicht.
Programm barrierefreies Stuttgart
Nun hat sich Frau F. vor einiger Zeit dazu entschlossen, dass sich an der Wohnsituation etwas ändern muss, und das Badezimmer so umgebaut werden muss, dass ihr Mann selbstständig duschen kann. Bisher gibt es nur eine Badewanne. In die kann er alleine weder ein- noch aussteigen. Sie soll durch eine ebenerdige Dusche ersetzt werden. Berater vom Roten Kreuz haben sich das Badezimmer angeschaut und einen Umbauplan erstellt. Im Rahmen des Programms „barrierefreies Stuttgart“ erhält die Familie für den Umbau einen Zuschuss von 9000 Euro, die AOK übernimmt 4180 Euro. Es bleibt ein Restbetrag von knapp 4000 Euro, den die Familie selbst finanzieren muss. Frau F. berichtet, dass sie seit Monaten auf der Suche nach Handwerkern ist, die etwas günstiger sind. Aber auch einen geringeren Eigenanteil können Herr und Frau F. nicht stemmen. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet deshalb um Spenden für den Eigenanteil am Einbau der barrierefreien Dusche.
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Hilfe für den Nachbarn