Das Kinderzimmer sollte verschönert werden, doch dann machten sich im gebraucht gekauften Schrank Kakerlaken breit. Wir schildern dieses und drei weitere Schicksale.
Die Familie muss jeden Euro zweimal umdrehen und wollte sparen: Für das Kinderzimmer kauften die Eltern einen Kleiderschrank in einem Sozialkaufhaus. Was sie nicht ahnen konnten: Das Möbelstück war mit Kakerlaken befallen. Herr U. und seine Ehefrau versuchten den Insekten mit Anti-Kakerlaken-Spray zu Leibe zu rücken. Ohne Erfolg. Die Tiere hatten bereits Eier in die Ritzen gelegt und breiteten sich immer weiter aus. Deshalb mussten sie alle Möbel aus dem Kinderzimmer entsorgen, denn die waren inzwischen auch befallen.
Nun hat die Familie zwar etwas Hemmungen, weiter nach gebrauchten Möbeln zu schauen. Aber sie sind weiterhin auf der Suche nach einem Schrank. Unbedingt neu sollten die Betten für die vier Kinder sein. Dafür sollen jeweils zwei Betten mit einer ausziehbaren Matratze angeschafft werden. Die Zimmer sind sehr klein und so kann die zweite Matratze tagsüber unter das Bett geschoben werden, damit Platz zum Spielen ist. Die Familie benötigt für den Kauf der Betten rund 500 Euro. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden.
Die Gewalt in den Ehejahren wirkt nach
Dem gewalttätigen Ehemann, der sie über Jahre misshandelt hat, ist Frau G. vor gut zwei Jahren entflohen und fand im Frauenhaus Schutz. Sie hat es geschafft für sich und ihr Kind eine neue Existenz aufzubauen. Sie hat eine Arbeitsstelle und eine Wohnung gefunden.
Die Vergangenheit wird sie in mehrfacher Hinsicht nicht los. Die erlebte Gewalt lässt sie nachts nicht schlafen, sie leidet unter Angstzuständen. Auch das Kind im Schulalter leidet noch immer unter dem, was es mitansehen musste. Mutter und Kind können nun in eine Reha gehen, die dabei helfen soll, dass sie das Erlebte besser verkraften können. Dafür benötigen beide Sportkleidung, Turnschuhe und Badeanzüge. Beim Frauenhaus hat Frau G. noch Mietschulden in Höhe von 234 Euro. Sie muss für ihren Aufenthalt dort selbst aufkommen, denn sie erhält keine Sozialleistungen, weil sie zusammen mit ihrem Mann ein Haus besitzt. In dem lebt der prügelnde Ex-Mann inzwischen mit einer anderen Partnerin. Frau G. wird dennoch als vermögend eingestuft, obwohl sie völlig mittellos aus dem Haus geflohen ist und dorthin nicht mehr zurückkehren kann.
Das Haus ist kein verwertbares Vermögen, da es noch abbezahlt wird und eine Aufteilung rechtlich deshalb noch nicht möglich ist. Für die Reha-Kleidung und die Begleichung der Schulden beim Frauenhaus benötigt Frau G. rund 480 Euro. Geld, das sie nicht hat, denn sie muss von ihrem geringen Verdienst in der Pflege Miete und Nebenkosten bezahlen. Für Sonderausgaben bleibt nichts übrig. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet deshalb um Spenden für Frau G.
Vier Kinder haben kein Bett
Mit sechs Kindern hat Frau N. alle Hände voll zu tun. Sie wohnt mit ihnen in vier Zimmern einer Fürsorgeunterkunft. Ihr Ehemann und Vater der Kinder ist seit vielen Jahren psychisch krank. Er arbeitet nicht und Frau N. hat sich von ihm getrennt. Sie lebt mit den Kindern in ärmlichen Verhältnissen. Eine berufliche Tätigkeit kann sie wegen der sechs Kinder zur Zeit nicht aufnehmen. Vier der Kinder benötigen ein Bett. Das jüngste Kind hat bisher im Gitterbett geschlafen, das ist nun zu klein.
Frau N. will ein Stockbett und zwei Einzelbetten kaufen. Außerdem fehlen zwei Kleiderschränke. Die Familie lebt von Bürgergeld. Es gibt keine Rücklagen. Deshalb bittet „Hilfe für den Nachbarn“ um Spenden, damit für die Kinder die dringend notwendigen Betten gekauft werden können.
Die Seniorin hat keine Waschmaschine
Vor einem Jahr ging Frau A. in Rente. Sie ist geschieden und hat zwei erwachsene Kinder, die ihre Mutter jedoch nicht unterstützen können. Ihre Rente ist so gering, dass sie nicht zum Leben ausreicht. Deshalb bezieht Frau A. zusätzlich Grundsicherung im Alter. Sie muss außerdem ein Darlehen beim Sozialamt zurückzahlen. Das hatte sie aufgenommen, um eine Lücke in ihrer Rentenzahlung zu überbrücken. Frau A. ist Jahrgang 1959 und hätte erst in diesem Jahr mit 66 Jahren in Rente gehen können. Aus gesundheitlichen Gründen hatte sie sich entschieden, mit 65 aus dem Beruf auszuscheiden.
Nun wird ihr jeden Monat eine Rate für das Darlehen von der Grundsicherung abgezogen. Deshalb reicht ihr das Geld nur für das Nötigste. Sie besitzt keine Waschmaschine mehr und es gibt auch keinen Waschsalon in der Nähe ihrer Wohnung. Damit sich Frau A. eine Waschmaschine kaufen kann, bittet „Hilfe für den Nachbarn“ um Spenden.
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Hilfe für den Nachbarn