Stuttgart - Es kommt nicht oft vor, dass ein Unternehmen einem Gericht Lüge und Rechtsbeugung vorwirft. Doch dies sind im Kern die Punkte, mit denen die Porsche SE ihren Befangenheitsantrag gegen den Richter Fabian Richter Reuschle begründet. Bei der angeblichen Lüge geht es eher um ein Nebengefecht: nämlich darum, wie es zu einer Pressemitteilung über ein bundesweit beachtetes Urteil des Landgerichts Stuttgart kam. Erstmals wurde Aktionären darin Schadenersatz wegen der Dieselaffäre zugesprochen, immerhin 47 Millionen Euro. Richter Reuschle sei mitnichten von der Pressestelle um das Urteil gebeten worden, wie er selbst sage. Er habe es dieser vielmehr „aufgedrängt“, behaupten die Porsche-Anwälte und berufen sich just auf einen Sprecher des Gerichts. Angesichts dieser „vorsätzlichen Lüge“ habe man keine Vertrauen mehr in ihn.