Ahmed Mansur, einer der bekanntesten Journalisten der arabischen Welt, sitzt in Berlin in Haft. Laut Bundespolizei liege ein internationaler Haftbefehl gegen ihn vor. Sein Anwalt hofft noch an diesem Montag auf einen Gerichtstermin, bei dem der Sachverhalt nochmals überpüft werde.

Berlin - Der ägyptische Fernsehjournalist Ahmed Mansur bleibt zunächst im Gewahrsam der Berliner Justiz. Das sei das Ergebnis eines Haftprüfungstermins vom Sonntag, teilte sein Anwalt Fazli Altin mit. Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte, dass Mansur vorerst in Gewahrsam bleibe. Zu Einzelheiten werde sich die Behörde später äußern.

 

Mansur arbeitet für den arabischen Nachrichtensender Al-Dschasira. Er war am Samstag auf dem Flughafen Berlin-Tegel festgenommen worden, als er nach Doha fliegen wollte. Die Bundespolizei hatte erklärt, es liege ein internationaler Haftbefehl auf Grundlage eines ägyptischen Ersuchens vor. Mansur bestreitet, dass es einen internationalen Haftbefehl gibt.

Anwalt: Vorwürfe der ägyptischen Behörden sind unbestimmt

Mansurs Anwalt Altin sagte der Deutschen Presse-Agentur, er hoffe noch an diesem Montag auf einen Gerichtstermin, bei dem der Sachverhalt nochmals überpüft werde. Dabei strebe er zumindest eine Haftverschonung für seinen Mandanten an. Es gebe keinen internationalen Haftbefehl gegen Mansur, sondern lediglich ein Auslieferungsersuchen der ägyptischen Behörden, bekräftigte er.

Die Vorwürfe der ägyptischen Behörden seien unbestimmt, sagte Altin. Mansur werde beschuldigt, Unwahrheiten verbreitet zu haben, die die innere Sicherheit Ägyptens gefährdeten. Der Anwalt fügte hinzu, nach seiner Kenntnis gebe es kein Auslieferungsabkommen Deutschlands mit Ägypten. Deshalb müsse ein Gericht prüfen, ob bei Auslieferung Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen bestehe, was in diesem Fall zweifellos so sei.

Nach der Festnahme des Al-Dschasira-Journalisten wurde die Warnung vor einer Auslieferung an Ägypten lauter. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hält diese wegen der politisch kontrollierten Justiz, die massenweise die Todesstrafe verhängt, für ausgeschlossen.

Mansur muss in seiner Heimat Todesstrafe fürchten

Der DJV-Vorsitzende Michael Konken sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", zum einen sei es fraglich, ob das Verfahren gegen Mansur in Ägypten nach fairen rechtsstaatlichen Regeln zustande gekommen sei. Zudem müsse Mansur in seiner Heimat die Todesstrafe befürchten. "Schon allein deswegen darf Deutschland den angesehenen Journalisten nicht ausliefern."

Auch der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, warnte vor einer Auslieferung. "Behörden und Ministerien sind gehalten, alles zu unternehmen, was die Person nicht gefährdet", sagte der "Mitteldeutschen Zeitung". "Die Justiz in Ägypten arbeitet nach politischen Vorgaben. Sie ist alles andere als unabhängig. Das muss berücksichtigt werden."

Der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Niels Annen, warnte bei "Spiegel Online" ebenfalls, Deutschland dürfe sich nicht "zum Handlanger einer politisch kontrollierten ägyptischen Justiz machen". Der CDU-Außenpolitiker Philipp Mißfelder sagte "Spiegel Online". "Ich halte Abschiebungen oder Überführungen in Länder für sehr problematisch, in denen es die Todesstrafe gibt." Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck forderte im "Kölner Stadt-Anzeiger": "Deutschland darf sich nicht zum Helfershelfer eines Regimes machen, das Angeklagten kein rechtsstaatliches Verfahren gewährt."