Baden-Württemberg hat mit der Pandemiestufe 3 die „kritische Phase“ erreicht: Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sollen am Montag in Kraft treten.

Stuttgart - Konkret gelten ab Montag landesweit folgende Maßnahmen - unabhängig vom Inzidenzwert in der jeweiligen Region:

 

- Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

- Private Zusammentreffen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.

- Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 beschränkt.

- Kliniken sollen ihre Kapazitäten für Corona-Patienten stufenweise anpassen und nicht zwingend notwendige Behandlungen schrittweise reduzieren.

Teststellen werden wieder hochgefahren

- Die Fieber-Ambulanzen und Corona-Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren. Telemedizinische Behandlungsmöglichkeiten werden ausgeweitet - zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen.

- Maskenpflicht gilt ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen nun auch im Unterricht - das hatte das Kultusministerium bereits am Freitag angekündigt. Bislang galt sie dort nur auf sogenannten Begegnungsflächen wie Schulfluren, Aula und Toiletten. Die nicht-schulische Nutzung des Schulgebäudes wird eingeschränkt. An Hochschulen soll eine weitreichende Maskenpflicht auch auf den Sitzplätzen gelten.

Maßnahmen werden verschärft

Städte und Landkreise, deren Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche über 50 liegt, können aber per Allgemeinverfügung noch schärfere lokale Maßnahmen ergreifen - wie zum Beispiel nächtliche Ausgangssperren verhängen.

Man müsse aufgrund der Geschwindigkeit, mit der sich die Pandemie entwickele, die Maßnahmen verschärfen, sagte Kretschmann am Samstag. Er appellierte erneut an die Bevölkerung: Die Menschen sollten unnötige Reisen und Kontakte vermeiden. „Das ist das Gebot der Stunde, damit nicht alles aus dem Ruder läuft.“ Man könne die Dynamik nur dann brechen, wenn man die Kontakte um die Hälfte reduziere.