Weil er alkoholisiert im Auto gesessen haben soll, will die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Strafbefehl gegen August Schuler erlassen. Dem steht aber eine altbekannte Regelung im Weg.

Ravensburg/Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hat beim baden-württembergischen Landtag die Aufhebung der Immunität des CDU-Abgeordneten August Schuler beantragt. „Wir beabsichtigen, den Erlass eines Strafbefehls zu beantragen, wenn die Genehmigung des Landtags hierfür erteilt wird“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Christine Weiss.

 

Zuvor hatte die „Schwäbische Zeitung“ über den Fall berichtet. Demnach soll Schuler mit mehr als einer Promille Alkohol im Blut im Auto gesessen haben. Ohne Genehmigung des Landtags darf ein „immuner“ Landtagsabgeordneter jedoch strafrechtlich nicht verfolgt werden.

Ständiger Ausschuss des Landtags entscheidet über Aufhebung

Zum Zeitplan einer Entscheidung über die Aufhebung der Immunität machte die Pressestelle des Landtags am Montag auf Anfrage keine Angaben. Der ständige Ausschuss des Landtages hat über die Aufhebung der Immunität zu entscheiden, die dann nur für den beantragten Fall gilt. Sollte aus dem Landtag sieben Tage nach der Entscheidung kein Widerspruch gegen die Ausschussentscheidung eingehen, gilt die Entscheidung als vom Landtag getroffen. Schuler war für eine Stellungnahme zu dem Fall nicht zu erreichen.