Soll es Gemeinden erlaubt werden, örtlich und zeitlich begrenzte Alkoholverbote zu erlassen? In der SPD hat man dazu noch keine einheitliche Meinung. Der Sozialdemokrat Nikolaos Sakellariou wirbt jetzt dafür, die Mitglieder zu befragen.

Stuttgart - In der SPD ist ein neuer Versuch zu beobachten, die Partei doch noch für kommunale Alkoholverbote zu erwärmen. Der Landtagsabgeordnete Nikolaos Sakellariou will mittels eines Mitgliederbegehrens die Parteilinie ändern. Unterstützung erhält er von Martin Zerrinius, dem Vorsitzenden des Polizeibeirats der SPD.

 

Der Staat müsse „die gefahrlose und angstfreie Nutzung des öffentlichen Raums gewährleisten“, begründet Sakellariou seinen Vorstoß. Deswegen sollen die Städte und Gemeinden per Landesgesetz die Möglichkeit bekommen, zeitlich und örtlich begrenzte Alkoholverbote auszusprechen – jedenfalls dann, wenn alle andere vorbeugenden Versuche und alles gute Zureden keine Wirkung zeitigen. Einen ähnlichen Antrag hatte der Landesvorstand bereits im vergangenen Jahr auf dem Parteitag in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) eingebracht, war aber am Votum der Delegierten gescheitert – obwohl Innenminister Reinhold Gall eindringlich für die Änderung des Polizeigesetzes geworben hatte.

4000 Unterschriften binnen drei Monaten

Ebenso will Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) den Städten und Gemeinden erlauben, an Brennpunkten mit wiederkehrenden Saufgelagen und Schlägereien in Wochenendnächten den Alkoholkonsum zu verbieten. Aber auch die Grünen verweigern sich. Deshalb schlug zuletzt Tübingens OB Boris Palmer vor, ein Platzverbot für einschlägig vorbelastete Personen im Polizeigesetz zu verankern.

Für das Mitgliederbegehren benötigt der SPD-Abgeordnete Sakellariou 4000 Unterschriften, die er innerhalb von drei Monaten beibringen muss. Das entspricht zehn Prozent der Mitgliederschaft. Der Abgeordnete kann davon ausgehen, dass sein Anliegen bei den SPD-Kommunalpolitikern mehr Zustimmung findet als bei den SPD-Parteitagsdelegierten. Nimmt Sakellariou die Hürde, entscheidet der Landesvorstand, ob er sich den Initiatoren anschließt. Dann hätte die Partei eine neue Beschlusslage. Macht sich der Parteivorstand die Sache nicht zu eigen, kommt es zum Mitgliederentscheid.