Allianz für den freien Sonntag Tante-M-Läden sollen sonntags schließen

Hier kassiert die Kundin höchstpersönlich. Foto: Matthias Schiermeyer

Der Konflikt um die in ländlichen Ortschaften expandierenden Nahversorgerläden wird mittlerweile auch in der Landespolitik geführt. Die „Allianz für den freien Sonntag“ fordert die Wirtschaftsministerin zum Handeln auf. Der Gründer sieht sich rechtlich auf der sicheren Seite.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Tatort Glems bei Metzingen, am Fuße der Alb: Eine Kundin betritt am Sonntag gegen 13 Uhr den Tante-M-Laden im Ortskern und hält mit ihrer Meinung nicht hinter dem Berg: „Wir nutzen den Laden sehr viel – das ist ein Stück Lebensqualität“, lobt sie. Dass es hier etwas teurer sei als im Supermarkt, „ist uns klar“, doch „wir bezahlen es gern“. Schließlich nutze sie auch weniger das Auto für Einkäufe im nächstgrößeren Ort. Die Frau bedauert nur, dass in dem Ort mit seinen gut 1000 Einwohnern ein Jahr nach der Eröffnung über eine Aufgabe des Dorfladens spekuliert werde. „Das wäre traurig, wenn es zu Ende gehen würde.“

 

Im Tante-M gibt es alle Warengruppen, wie es im Fachjargon heißt, die im Alltag der Menschen die Grundausstattung ausmachen. Verkaufspersonal sucht man vergebens – der Kunde ist an der SB-Kasse sein eigener Kassierer. Kameras wachen über das Geschehen. Ein junger Mann mit Handy am Ohr kommt rein, holt Mini-Salamis und Energydrinks aus den Regalen, scannt die Ware, zahlt die auf dem großen Bildschirm angezeigte Summe per EC-Karte und ist binnen drei Minuten wieder verschwunden. Ein ähnliches Bild zeigt sich in den Tante-M-Läden in Hengen und Wittlingen oberhalb von Bad Urach: Hin und wieder fährt ein Auto vor – stets steigt ein Mann aus, kauft gezielt ein und fährt zügig weiter. Ansonsten machen sich die Kunden am Sonntagmittag sehr rar.

Ende 2024 soll die 100er-Marke übertroffen werden

Die Ruhe täuscht: An den Dorfläden hat sich massiver politischer Streit entzündet – weil sie an sieben Tagen in der Woche von zumeist 5 bis 23 Uhr geöffnet sind und stetig expandieren. An diesem Mittwoch eröffnet in Hessigheim am Neckar Nummer 45 – bis Ende des Jahres seien „mindestens 16 weitere geplant“, wie der Gründer Christian Maresch sagt. Bis Ende 2024, so seine Vision, soll die 100er-Marke übertroffen werden. 20 Läden führt er mit seiner Firma Chrisma – alle weiteren werden im Franchisesystem betrieben. Permanent werde er von zwei Seiten angefragt: von kommunalen Vertretern, also Bürgermeistern oder Gemeinderäten, die die fehlende Nahversorgung vor Ort beheben wollen – und von potenziellen Franchisenehmern, unter ihnen Firmen mit der Hoffnung auf ein Zusatzgeschäft.

Der Erfolg ruft die „Allianz für den freien Sonntag Baden-Württemberg“ – ein Bündnis kirchlicher und gewerkschaftlicher Organisationen – auf den Plan. Anfang März wurden Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und Innenminister Thomas Strobl (beide CDU) schriftlich aufgefordert, die rechtliche Zulässigkeit der Tante- M-Läden zu überprüfen. Abgesehen von einem kurzen Gespräch von Verdi-Landeschef Martin Gross im Wirtschaftsministerium seien die Ressorts untätig geblieben, rügt die Allianz.

„Wie lange kann eine oberste Landesbehörde zusehen?“

Nach ihrer Rechtsauffassung handelt es sich „um Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes, die generell an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein müssen“. Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung, die nur befristet erteilt werden könne, sieht die Allianz nicht. „Der Rechtszustand ist nach unserer Auffassung nicht rechtmäßig“, sagt Wolfgang Krüger, Verdi-Fachbereichsleiter für den Handel. „Wie lange kann ein Ministerium als oberste Landesbehörde da zusehen? Wenn jemand permanent bei Rot über die Ampel fährt und eine Behörde das mitbekommt, kann sie doch auch nicht sagen: Ich lass das mal so laufen.“

Der Sonntagsschutz sei verfassungsrechtlich sehr hoch anzusetzen, so Krüger. Und die Allianz sehe in der Sonntagsöffnung „kein besonderes öffentliches Interesse“. Bisher fühle sich aber keine Behörde aufgefordert, gegen die Verstöße vorzugehen. Allerdings habe die Allianz oder die Gewerkschaft in dem Fall keine Klagebefugnis und könnte lediglich eine Beschwerde bei der zuständigen oder nächsthöheren Behörde einlegen, sofern nicht gehandelt wird.

„Nur ein begehbarer Automat“

Maresch fühlt sich rechtlich abgesichert: „Wir betreiben einen begehbaren Automaten – ich habe keine Zweifel daran, dass das funktioniert.“ In den Läden werde sonntags nicht gearbeitet – „es geht darum, ein Angebot zu schaffen für diejenigen, die es nutzen wollen“. Aus der Politik bekomme er „eigentlich nur Zuspruch, weil wir helfen, das Problem der Nahversorgung zu lösen“.

Mit einem Umsatz von ungefähr 15 000 Euro im Monat lasse sich so ein Laden zufriedenstellend betreiben, sagt er. Doch um diese Schwelle zu erreichen, reiche die tagsüber eingekaufte Butter oder Sahne nicht aus – weshalb ja auch die klassischen Tante-Emma-Läden ausgestorben seien. Da braucht es über die Nahversorgung älterer Menschen hinaus weitere Zielgruppen, die in den Randzeiten und auch an Sonntagen einkaufen. „Wir sehen ja, dass die Leute das wollen, weil der Sonntag und Feiertag der verkaufsstärkste Tag jedes Marktes ist.“ Und über alle Läden hinweg sei der Karfreitag in diesem Jahr der umsatzträchtigste Tag gewesen.

Wirtschaftsministerium im Austausch mit den Beteiligten

Das Wirtschaftsministerium legt sich bisher nicht fest, sieht sich aber keineswegs untätig: „Seit einiger Zeit tauschen wir uns darüber im politischen, wirtschaftlichen, kirchlichen und gesellschaftlichen Raum aus“, sagt ein Sprecher. Das Thema sei komplex. Auf der einen Seite gehe es um den Schutz des Sonntags als arbeitsfreien Tag – auf der anderen Seite um die Chancen einer funktionierenden Nahversorgung im ländlichen Raum. „Beide Seiten miteinander in Einklang zu bringen stellt eine Herausforderung dar – die Diskussion darüber ist notwendig.“ Vorsichtig lässt der Sprecher eine Haltung des Ministeriums erkennen: „Eine überwiegende Anzahl an Gründen spricht dafür, dass automatisierte Verkaufsstellen dem Ladenöffnungsgesetz und somit der Sonntagsschließung unterliegen“, sagt er. Welche Konsequenzen das hat, bleibt offen.

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