Die knittrige graue „Pappe“ gehört bald der Vergangenheit an: In der EU soll der Führerschein als Plastikkarte zum Standard werden. Vielen Fans der angejahrten Dokumente dürfte das nicht gefallen.

Brüssel - Einem beliebten Kneipensport droht das Aus: Das Lachen über schräge Frisuren auf vergilbten Bildern in jahrzehntealten Führerschein, die halb zerbröselt aus vergessenen Fächern des Geldbeutels gezückt werden, gehört bald der Vergangenheit an. Am heutigen Samstag, da wesentliche Teile der EU-Richtlinie 2006/126/EC in Kraft treten, beginnt die Gnadenfrist für den „Lappen“.

 

Noch muss ihn niemand zwangsweise abgeben. Wer aber gerade die Fahrprüfung bestanden hat, seinen alten Führerschein verliert oder einfach einen neuen haben will, erhält nun das neue Einheitsmodell. Ausgegeben wird in der gesamten Europäischen Union jetzt nämlich nur noch das Scheckkartenformat aus Plastik. Nur ein kleines Rechteck ist für ein nationales Symbol des Ausgabelandes reserviert. Das neue Dokument ersetzt die mehr als 110 verschiedenen Formate, welche die rund 300 Millionen Autofahrer in der EU mit sich führen. Mit der Zeit werden diese damit einer nach dem anderen aus dem Verkehr gezogen – spätestens im Jahr 2033 muss dann der Umtausch erfolgen, hat der europäische Gesetzgeber festgelegt.

Der Vergangenheit gehört auch die lebenslange Gültigkeit an. Um Verkehrspolizisten mit einem möglichst aktuellen Fotos des Fahrers das Leben einfacher zu machen und vielleicht auch ein paar Euro zusätzlich für den Verwaltungsaufwand zu kassieren, ist das neue Dokument nur 15 Jahre gültig. „Deshalb ist keine neue Führerscheinprüfung nötig“, sagte der EU-Verkehrskommissar Siim Kallas gestern, „das Dokument soll einfach dem technisch neuesten Stand entsprechen.“ Denn es geht auch um den Nutzung von Informationen durch die verschiedenen nationalen Behörden, weshalb mit dem Einheitsführerschein auch ein neues Datenaustauschsystem eingeführt wird. Das soll das Fälschen von Papieren oder den „Führerschein-Tourismus“ in andere EU-Staaten erschweren.

Kleinere Veränderungen gibt es auch bei den Führerscheinklassen. Wer älter als 50 Jahre alt ist und mit einer PKW-Erlaubnis Lastwagen mit Anhänger fahren will, sollte sich wegen eines Sehtests erkundigen. Und für Motorradliebhaber gilt, dass die ganz schweren Maschinen künftig erst ab 24 und nicht schon ab 21 gefahren werden dürfen.