Empörung im Landtag über den AfD-Abgeordneten Stefan Räpple: Er soll den Tod eines Grünen-Kollegen mit einem Spitzenpolitiker und einem Landesunternehmen in Verbindung gebracht haben.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Äußerungen des AfD-Abgeordneten Stefan Räpple zum Tod eines Grünen-Kollegen haben im baden-württembergischen Landtag massive Irritationen ausgelöst. Das Präsidium hat sich nach Informationen unserer Zeitung bereits zweimal mit dem Vorgang befasst und dringt weiter auf Aufklärung. Auch die AfD-Fraktion hat Räpple zu einer Stellungnahme aufgefordert und ihn vorläufig von Fraktionsaufgaben entbunden. Eine Landtagssprecherin bestätigte die Beratungen im Präsidium, sagte aber nichts zu deren Inhalt; man berichte grundsätzlich nicht aus nichtöffentlichen Sitzungen. Von der AfD-Fraktion und von Räpple war aktuell keine Auskunft zu erhalten.

 

Auslöser der Aufregung ist ein Auftritt Räpples beim Landesschülerkongress Ende Januar in Kornwestheim, an dem er ebenso wie Vertreter anderer Fraktionen teilnahm. Im Gespräch mit Schülervertretern soll der AfD-Mann auf den Tod des Mannheimer Grünen-Abgeordneten Wolfgang Raufelder zu sprechen gekommen sein. Dieser war Ende 2016 unter tragischen Umständen offenbar durch Suizid ums Leben gekommen. Nach Berichten von Schülern soll Räpple einen Grünen-Spitzenpolitiker aus dem Land und ein Landesunternehmen mit dem Tod Raufelders in Verbindung gebracht haben. Zumindest in Frageform soll er deren mögliche Verantwortung dafür thematisiert haben. Die Schüler hätten darauf bestürzt und fassungslos reagiert.

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Verdächtigung strafrechtlich relevant?

Über den Vorfall berichteten die Vertretern anderer Parteien, die sich ebenfalls entsetzt zeigten. Für eine Mitverantwortung des Politikers oder des Unternehmens gebe es nicht die geringsten Anhaltspunkte, heißt es. Eine solche Verdächtigung sei völlig abwegig und wohl strafrechtlich relevant. Aus der Landtags-AfD verlautete, bei etwaigen Äußerungen Räpples – sofern sie tatsächlich so gefallen seien – handele es sich mitnichten um die Meinung der Fraktion. Zu privaten Ansichten äußere man sich nicht.

Im Landtagspräsidium wird um die Aufklärung des als gravierend eingeschätzten Vorgangs gerungen. Bei der letzten Beratung im März forderten AfD-Vertreter nähere Informationen zu den Vorwürfen und zu Zeugen; erst dann könne sich Räpple äußern. Der übermittelte Auszug aus der anonymisierten Mail eines Schülers genüge nicht als Grundlage. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, werde die AfD Konsequenzen ziehen.

Freigestellt für die Aufklärung

Bis zur Klärung der Vorwürfe werde man Räpple vorläufig freistellen, kündigte die Fraktionsspitze im Präsidium an: Er werde für die Fraktion nicht öffentlich sprechen und auch nicht in einen Ausschuss entsandt. Dies geschehe zu seiner Fürsorge, damit er sich ganz der Aufklärung widmen könne. Da der Vorgang strafrechtlich relevant sei, werde sich Räpple nicht ohne Rücksprache mit seinem Anwalt äußern. Allerdings liege bisher keine Strafanzeige vor, hieß es im März. Zum aktuellen Sachstand war von der AfD-Fraktion keine Auskunft zu erhalten. Auch Räpple reagierte nicht auf Anfragen. Auf seiner Homepage berichtete er zuletzt im Januar, er habe neue Aufgaben in Ausschüssen übertragen bekommen und werde vom neuen Fraktionschef Bernd Gögel als „Bereicherung“ für die Oppositionsarbeit betrachtet.

Es ist nicht das erste Mal, dass der dem rechten Spektrum seiner Partei zugeordnete südbadische Abgeordnete für Wirbel sorgt. Einmal wurde er aus dem Plenarsaal verwiesen, weil er die Jungfernrede einer Grünen-Abgeordneten mit Zwischenrufen gestört hatte. Empörung gab es, als die AfD Räpple in den Beirat für eine deutsch-jüdische Auszeichnung entsenden wollte. Er grenze sich nicht von Antisemitismus ab, rügten andere Fraktionen.