Gesundheitspolitiker der Union wollen stärker darauf achten, dass Heilpraktiker und Homöopathen ihre Grenzen nicht überschreiten

Berlin - Die Kostenübernahme für Verschreibungen homöopathischer Medikamente ist kein Bestandteil der Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Kassen können dies aber freiwillig als sogenannte Satzungsleistungen ermöglichen. Viele gehen diesen Weg, weil offenkundig Nachfrage besteht und der Kundenkreis für Kassen durchaus attraktiv ist. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, dem obersten Beschlussgremium der Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen, ist das ein Dorn im Auge. „Das ist eine heilige Kuh, niemand traut sich an dieses Thema ran.“ Er schon.

 

Sein Argument: „Bei Medikamenten der Schulmedizin wird noch das letzte Steinchen umgedreht, damit die Wirksamkeit festgestellt wird. Nur hier nicht.“ Er will die Homöopathie am liebsten aus den freiwilligen Leistungen der Kassen gestrichen sehen. Der natürliche Ort für homöopathische Produkte ist für ihn „die Drogerie, neben Babynahrung und Nahrungsergänzungsmittel“.

Gefährdungen von Patienten abwenden

In der Politik gibt es auch bei denen Verständnis für Josef Heckens Position, die seine Forderungen nicht ganz teilen. Der Arzt und Gesundheitspolitiker der Union, Rudolf Henke, sagt im Gespräch mit unserer Zeitung, es sei „kritisch zu hinterfragen, wenn solche Behandlungsverfahren aus einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem der gesetzlichen Kassen heraus bezahlt werden, in dem für vieles, was unstreitig wirksam und notwendig ist, die Mittel knapp sind oder sogar durch Budgetierungen beschränkt werden“. Allerdings findet Rudolf Henke, dass „die einfache Forderung“ nach einer Abschaffung der Satzungsleistung Homöopathie „zu kurz greift“. Henke verweist darauf, dass Patienten „solche Leistungen wünschen und Ärzte solche Verfahren anwenden“. Diesen Wunsch wolle er „nicht schlechtreden“. Gesundheitspolitiker Henke legt sein Augenmerk auf einen anderen Punkt: Die eigentliche Herausforderung bei alternativmedizinischen Verfahren sei es, „Gefährdungen von Patienten abzuwenden“. Gefährlich werde es nämlich, „wenn Heilpraktiker, die ja gar keine geordnete Qualifikation haben, sich zu invasiven Maßnahmen oder gar zur Behandlung von Krebserkrankungen versteigen“.

Es gibt auch „negative Beispiele“

Auch der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger hakt genau an diesem Punkt ein. Ein Homöopath oder Heilpraktiker müsse „seine Grenze kennen“, sagt Pilsinger unserer Zeitung. Deshalb sei das „unterschiedliche Ausbildungsniveau von Homöopathen und Heilpraktikern problematisch“. Viele arbeiteten zwar mit den Schulmedizinern gut zusammen und schickten ihre Patienten zu einem Arzt, „wenn sie die Grenzen der Homöopathie sehen“. Es gebe aber auch „negative Beispiele“, nämlich „Homöopathen und Heilpraktikern, die ihre Patienten auch weiterbehandeln, obwohl diesen allein mit Homöopathie nicht mehr geholfen werden kann“. Pilsinger tritt deshalb für „gewisse Mindeststandards für die Ausbildung von Homöopathen und Heilpraktikern“ ein und bringt eine eigene Ausbildungsverordnung ins Spiel.