Altersversorgung der Abgeordneten Kropfunnötiger Ansehensverlust
Keine Staatspension, dafür Eintritt in ein Versorgungswerk: Das hätten die Landtagsabgeordneten auch mit sehr viel weniger Ärger haben können. Ein Kommentar von StZ-Autor Reiner Ruf
Keine Staatspension, dafür Eintritt in ein Versorgungswerk: Das hätten die Landtagsabgeordneten auch mit sehr viel weniger Ärger haben können. Ein Kommentar von StZ-Autor Reiner Ruf
Stuttgart - Die Landtagsabgeordneten haben einen Schlussstrich gezogen: Mit dem Beitritt zum Versorgungswerk der Landtage von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg beenden sie eine fast dreijährige Hängepartie um ihre Altersabsicherung, die im Februar 2017 ihren Anfang genommen hatte. Damals versuchten Grüne, CDU und SPD in einer Nacht- und Nebelaktion, den Abgeordneten die Rückkehr zu einer lukrativen Staatspension zu ermöglichen.
Das Unterfangen war ein Skandal – nicht nur wegen der klandestinen Vorgehensweise, sondern auch aufgrund seiner Zielsetzung. Es handelte sich um einen Vertrauensbruch sondergleichen. Immerhin hatte der Landtag kaum zehn Jahre zuvor unter Trommelwirbel und Posaunenklängen den Abschied von der beamtenähnlichen Altersversorgung beschlossen. Weg von der Staatsalimentation, hin zur Eigenvorsorge, so lautete die Parole. Man wolle näher ran an die „Lebenswirklichkeit all der Menschen“, wie etwa der damalige Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann ausführte.
So geschah es. Die Staatspension entfiel. Im Gegenzug wurde die Grunddiät der Abgeordneten um ein Drittel erhöht. Derzeit liegt sie bei 8210 Euro monatlich. Zahlreiche Abgeordnete in hervorgehobenen Positionen erhalten deutlich höhere Diäten, zusätzliche Aufwandsentschädigungen oder Funktionszulagen. Für die Altersvorsorge gibt es 1805 Euro monatlich extra. Zum Vergleich: Der Höchstbeitrag zur Deutschen Rentenversicherung liegt aktuell bei 1250 Euro.
Schon diese Zahlen zeigen, dass die Parlamentarier in der Gesamtschau gut gestellt sind, auch wenn einer solchen Bewertung immer eine individuelle Note anhaftet. Der Landtag ist die zentrale Institution im Verfassungsgefüge des Landes, gleichwohl kann nicht außer Acht bleiben, dass sein Gestaltungsspielraum immer enger wird. Ein Trend zur Selbstbeschäftigung ist unverkennbar. Gern wird vorgetragen, wer gute Leute für die Bewerbung um ein Mandat gewinnen wolle, müsse finanziell auch etwas bieten. Tatsächlich aber dürften die Rekrutierungsprobleme der Politik andere Ursachen haben: die Freude am öffentlichen Auftritt und die Bereitschaft zu umfassender Verfügbarkeit ist nicht jedem gegeben, die Härte und mitunter auch Gnadenlosigkeit des politischen Geschäfts schrecken ab.
In den Gesetzestexten wird regelmäßig das Wort „Entschädigung“ verwendet, wenn von Diäten die Rede ist. Der Begriff weist darauf hin, dass ein Verdienstausfall auszugleichen ist, der im angestammten Beruf erlitten wird. Die materielle Absicherung der Abgeordneten – auch im Alter – ist Voraussetzung dafür, dass Parlamente die gesamte Gesellschaft abbilden und nicht die Heimstätte Privilegierter sind. Aber Triebfeder des Mandatserwerbs sollte Gestaltungswille sein und nicht Erwerbssinn.
Umgekehrt sehen sich Parlamentarier mit ihren eigenen finanziellen Belangen öffentlich einer Häme ausgesetzt, welche mitunter die Grenze zur Demokratieverachtung überschreitet. Umso wichtiger ist es, in diesen Fragen transparent und vertrauenswürdig zu agieren. Die Rückkehr zur Staatspension, die nach nur zehn Mandatsjahren eine spätere Altersabsicherung von etwa 2000 Euro gebracht hätte, musste im öffentlichen Proteststurm abgeblasen werden. Doch da war der Ansehensverlust bereits eingetreten. Den jetzt beschlossenen Eintritt in das Versorgungswerk hätten die Abgeordneten ganz ohne Ärger haben können. Allenfalls ist anzumerken, dass sie ihrem Anliegen, in die Lebenswirklichkeit der Bürger einzutauchen, am ehesten in der Deutschen Rentenversicherung gerecht geworden wären. Dies hätte sie ihren Wählern ganz nahe gebracht.