In den meisten Parlamenten in Deutschland erwartet die Abgeordneten eine Staatspension. Für die Abgeordneten ist das lukrativ, aber ist das der Maßstab für Volksvertreter?

Stuttgart - Abgeordnete des bayerischen Landtags erwerben bereits nach zehn Jahren im Parlament den Anspruch auf eine Pension von monatlich 2630 Euro. Für eine vergleichbare Rente müsste ein Arbeitnehmer allerdings über 45 Jahre hinweg den Höchstbetrag (derzeit 1209 Euro monatlich) in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben. Wenn dieser Arbeitnehmer jetzt in den Ruhestand ginge, erhielte er knapp 2800 Euro Rente im Monat. Aber das ist nur ein theoretischer Wert, wie Rentenexperten sagen, denn dann hätte der Betreffende bereits in seinen ersten Berufsjahren so viel verdienen müssen wie ein Geschäftsführer. Bayerische Abgeordnete beziehen derzeit eine sozialversicherungsfreie Grunddiät in Höhe von 8022 Euro.