Die Expertenkommission zur Altersversorgung der Abgeordneten präsentiert vier Modelle. Eines davon hat Charme – aber wohl keine Chance. Ein Kommentar von StZ-Autor Reiner Ruf.

Stuttgart - Es ist ein prächtiges Gemälde, das die Kommission zur Reform der Altersversorgung unserer Landtagsabgeordneten in ihrem Abschlussbericht ausmalt. Ein in leuchtende Farben verwandelter Fanfarenstoß, der die zentrale Stellung des Abgeordneten im Verfassungsgefüge kraftvoll akzentuiert. Und ja, es ist wahr: Ohne das Parlament läuft nichts, kein Rädchen dreht sich in der Staatsmaschinerie, weil jeder Euro, den das Land ausgibt, letztlich auf das Plazet des Landtags zurückgeht. Die Abgeordneten beschließen den baden-württembergischen Staatshaushalt (etwa 50 Milliarden Euro), sie wählen den Ministerpräsidenten, sie entscheiden über Gesetzesvorlagen. Wer solch wichtige Aufgaben versieht, der verdient auch eine angemessene Altersversorgung. So lautet der Grundton des Expertenvotums.