Die Regierung prüft seit Monaten, ob höhere Rentenleistungen auch auf Staatsdiener übertragen werden. Doch nicht nur der Bund zögert, weil damit neue Belastungen für den Haushalt verbunden sind.

Berlin - In der Rentenpolitik hat die große Koalition besondere Eile an den Tag gelegt: Seit dem 1. Juli erhalten Mütter für Kinder, die vor 1992 geboren sind, höhere Renten. Auch die abschlagsfreie Rente mit 63 können langjährige Beschäftigte seit Juli beantragen. Was die sozialpolitischen Änderungen für Beamte und Beamtinnen bedeuten, darüber schweigt die Regierung seit Monaten. Aus dem zuständigen Innenministerium kommt stets dieselbe Antwort: „Wir prüfen noch.“ Immerhin erklärte das Ministerium jetzt, es wolle bald entscheiden. Das Zögern deutet darauf hin, wie schwer der Regierung ein Beschluss fällt. Denn es geht um viel Geld.

 

In der Rentenpolitik verfuhren die Regierungen bisher nach einem Muster: Änderungen bei der gesetzlichen Rente wurden meistens auch auf Beamte übertragen. Die Politik argumentierte, dass aus demografischen Gründen nicht nur Arbeitnehmer mit sinkenden Renten auskommen müssten. Auch für die Beamten sollte es Einbußen geben. Im vergangenen Jahrzehnt ging es immer nur um finanzielle Abstriche. Nachdem sich die große Koalition von der spendablen Seite zeigte und die Renten für bestimmte Gruppen erhöhte, muss die Regierung nun entscheiden, ob Beamte von höheren Leistungen profitieren. Aus Sicht des Deutschen Beamtenbundes ist die Sache klar: Dessen Vorsitzender Klaus Dauderstädt verlangt seit Monaten, dass die Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherungen auf die Beamten übertragen werden. Die höhere Mütterrente und die Rente mit 63 soll laut Beamtenbund auch für die Staatsdiener gelten.

So einfach ist das aber nicht. Schon jetzt steht die Politik vor dem Problem, dass die höheren Leistungen bei der gesetzlichen Rente von zehn Milliarden Euro jährlich nicht dauerhaft finanziert sind. Werden die Wohltaten auf die Beamten übertragen, hätte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Bundeshaushalt ein Problem.

Bayerische Großzügigkeit können sich viele nicht leisten

Am stärksten bekommen aber die gewaltigen Pensionslasten die Länder zu spüren, die die größten Personalbestand aufweisen. Die meisten Länder halten sich in dieser Frage bedeckt und sind froh, dass sich die Bundesregierung bei dem Thema Zeit lässt. Tatsächlich besitzen die Länder in Besoldungsfragen seit einigen Jahren mehr Autonomie und können selbst entscheiden, ob sie die höhere Mütterrente und die abschlagsfreie Rente auf Beamte anwenden. Das baden-württembergische Finanzministerium erklärte, darüber sei noch nicht entschieden. Allein Bayern preschte vor der Sommerpause mit einem Gesetzentwurf vor und bekräftigte, dass von der höheren Mütterrente auch die Beamtinnen in Bayern profitieren sollen. Der Freistaat will aber nicht die Rente mit 63 für Staatsdiener übernehmen. Das klamme Nordrhein-Westfalen lehnte es dagegen ab, seinen Beamtinnen höhere Mütterrenten gutzuschreiben.

Pension mit 67 noch nicht überall umgesetzt

Die bayerische Großzügigkeit können sich die meisten Länder nicht erlauben. Dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung zufolge gibt es 1,8 Millionen aktive Beamte, Richter und Soldaten. Hinzu kommen bundesweit rund 1,1 Millionen Versorgungsempfänger. Für die Hälfte der Versorgungsempfänger müssen die Länder aufkommen. Eine Erhöhung der Ruhestandsgehälter würde deren Haushalte zusätzlich belasten. Schon jetzt wissen einige Länder nicht, wie sie die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten sollen.

Erstaunlich ist, dass noch nicht alle Bundesländer die Reformen in der gesetzlichen Rente an die Beamten weitergegeben haben. Sachsen-Anhalt kündigte erst jetzt an, dass die längere Lebensarbeitszeit von 67 Jahren schrittweise auch für Beamte gelten soll. Für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung ist das schon seit 2012 der Fall. Auch Berlin, Rheinland-Pfalz und das Saarland haben die Rente mit 67 noch nicht auf Beamte übertragen, dies befindet sich aber teilweise in der Planung. In Baden-Württemberg wurde die schrittweise Einführung der Pensionsgrenze mit 67 Jahren schon 2011 beschlossen. Ähnlich verfuhren die meisten Länder.