Altersvorsorge Falsche Rentenbescheide kosten viel Geld

Das Studium der Renteninformation ist keine leichte Kost, aber wichtig. Foto: Adobe Stock/Viorel Kurnosov

Häufig werden Schul- und Ausbildungszeiten bei der Rente nicht richtig berücksichtigt. Solche Fehler können aber vermieden werden.

Stuttgart - Bei Anke Voss ist von Vorweihnachtsruhe nichts zu spüren. Sie habe den ganzen Tag Mandantengespräche, sagt die Rentenberaterin. Die Corona-Pandemie habe den Beratungsbedarf noch erhöht. Immer mehr Versicherte wollen wissen, wie sich die Kurzarbeit auf ihre Rentenhöhe auswirkt, wie viel Geld sie neben ihrer Rente hinzuverdienen dürfen oder wie ihre finanzielle Situation aussieht, wenn sie wegen der derzeitigen Lage vorzeitig ihre Altersrente beantragen würden. Die Diplom-Verwaltungswirtin kann die Verunsicherung verstehen. Für viele Menschen sei die Rente in jungen Jahren noch kein Thema, sagt sie. Selbst die Renteninformationen, die die Deutsche Rentenversicherung jährlich an alle Versicherten ab 27 Jahren verschickt, würde meistens nicht gründlich gelesen.

 

Alle Unterlagen aufbewahren

Dabei, das betont die Präsidentin des Bundesverbands der Rentenberater, sollte man alle Unterlagen aufbewahren, vom Schulabschluss bis zum Rentenbeginn. Natürlich würden viele Daten, die für die Berechnung der Altersrente nötig sind, auch der Rentenversicherung von Arbeitgebern oder anderen Stellen gemeldet. Arbeitgeber, Krankenkassen und die Arbeitsagenturen müssen die Unterlagen aber nicht unbegrenzt lang aufbewahren. Dies sei schon aus Datenschutzgründen unmöglich, sagt Anke Voss.

Es sei daher nicht sicher, dass die Unterlagen immer vollständig sind, und zudem würden manche Beschäftigungszeiten auch nicht an die Rentenversicherung gemeldet. Daher seien viele Rentenbescheide fehlerhaft, sagt sie. Vor allem Lehr- oder Schulzeiten würden häufig nicht berücksichtigt. Auch Kindererziehungszeiten würden nicht immer ordnungsgemäß erfasst. Am Ende aber kostet das Geld – Monat für Monat kann durch falsche oder fehlende Angaben die Rente niedriger ausfallen. Dabei hat jeder Versicherte durchaus sein ganzes Arbeitsleben lang Möglichkeiten, solche Fehler im Alter zu vermeiden.

Die Renteninformation

Wer schon mindestens fünf Beitragsjahre erreicht hat und älter als 27 ist, erhält einmal im Jahr eine Renteninformation. Das sind in der Regel zwei Seiten Papier. Auf einer Seite stehen kurz und knapp die wichtigsten Zahlen zur Erwerbsminderungs- und Altersrente. Dazu kommen Hinweise, – hochgerechnet – was im besten Fall daraus noch werden kann. Die Angabe der Rentenhöhe erfolgt allerdings nur unter Vorbehalt, weil sich die Voraussetzungen für den späteren Rentenbezug über die Jahre noch durch gesetzliche Neuregelungen verändern können. Und natürlich fehlt auch bei dieser ersten Information nicht der Hinweis, dass zur Absicherung des Lebensstandards im Alter eine zusätzliche, private Vorsorge erforderlich ist. Und auch hier weist die Versicherung darauf hin, dass man alle Unterlegen aufbewahren soll, die bei der Rentenberechnung erforderlich werden. Schon da könnte man also daran denken, etwa das Abiturzeugnis nicht feierlich zu verbrennen, sondern in den Rentenordner abzulegen.

Die Rentenauskunft

Diese Unterlagen verschickt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) an alle, die 55 geworden sind. Die Rentenauskunft ist umfangreicher als eine Renteninformation, denn nun kann anhand des Versicherungsverlaufs viel konkreter eine Hochrechnung der Altersrente (und aller weiteren Rentenansprüche) erfolgen. Wer nämlich schon lange einzahlt, hat auch ein umfangreiches Versicherungskonto und damit Rentenanwartschaften gebildet. In der Rentenauskunft werden deshalb auch die persönlichen Entgeltpunkte ausgewiesen und allgemeine Hinweise für die Voraussetzungen eines Rentenanspruchs gegeben. Spätestens hier sollte man auf die Schreiben der DRV achten, in der um „Kontenklärung“ gebeten wird – damit wird die Endabrechnung einfacher.

Der Rentenbescheid

Aber erst mit einem Bescheid werden Rentenhöhe, Rentenbeginn und die Versicherungszeiten rechtsverbindlich festgestellt. Auch Bescheide werden regelmäßig verschickt. Durch viele Rentengesetze und -reformen ändern sich die Berechnungsgrundlagen: Da werden Ausbildungszeiten neu oder gar nicht mehr bewertet oder die Kindererziehung zählt stärker für die Rente. werden. Deshalb erhalten die Bürger auch in Zukunft regelmäßig Rentenbescheide, unter anderem nach Beantragung und Bewilligung einer Rente. Die Bescheide sollen „verständlicher, persönlicher und übersichtlicher,“ werden, damit Versicherte und Rentner die Entscheidungen der Rentenversicherung besser nachvollziehen können, verspricht die DRV.

Der Inhalt des Bescheids

Mit bis zu 21 Anlagen und manchmal an die 150 Seiten waren die Rentenbescheide sehr umfangreich und häufig schwer verständlich. Die Deutsche Rentenversicherung wollte dies mit einer Neufassung der Bescheide 2018 ändern – doch die Kritik hält an. Im Basisbescheid sind heute auf zwölf Seiten die wichtigsten Angaben zusammengefasst. Dabei geht es darum, welche Rentenart man bekommt, wie hoch der Betrag im Monat ist oder wann die erste Zahlung kommt. Wichtig ist die Auflistung der Anrechnungszeiten. Und zudem wird die Frage beantwortet, wie der Rentner oder die Rentnerin kranken- und pflegeversichert ist – die Beiträge dafür fallen im Alter in der Regel deutlich geringer aus als während des Arbeitslebens.

Frühzeitige und sachkundige Beratung sei heute wichtiger denn je, meinen Kritiker des Rentensystems. Fast jeder vierte Rentner sei inzwischen von Altersarmut bedroht, das monatliche Alterseinkommen von unter 1000 Euro reiche hinten und vorne nicht. Die Bundesregierung steuert mit der Grundrente zwar dagegen – gelöst ist das Problem damit aber noch lange nicht. Daher müssten die Versicherten sich jederzeit über ihre aktuelle Situation informieren können, sagt Anke Voss. Die Digitalisierung ist in den vergangenen Jahren zumindest ein ganzes Stück vorangekommen, in vielen Bundesländern können die Versicherten ihre Renteninformationen bereits online abrufen, Belege auch online anfordern und sich mithilfe von Rechenmodellen auch verschiedene Szenarien durchrechnen. Die DRV Baden-Württemberg habe die Digitalisierung früh als eines der wichtigsten Unternehmensziele ausgegeben und mit einer enormen Kraftanstrengung aller Beteiligten die papierlose Bearbeitung in der Leistungssachbearbeitung umgesetzt, betont ein Sprecher der DRV in Stuttgart. Wer am Ende doch noch auf Fehler bei seinem Rentenbescheid stößt, kann dagegen Widerspruch einlegen. Im Erfolgsfall werden zu wenig gezahlte Beträge mindestens für vier Jahre nachgezahlt, in Einzelfällen auch länger.

Das Rentenportal

Die große Koalition hat sich sogar noch mehr vorgenommen. In einem Rentenportal sollen sich die Deutschen „umfassend informieren“ können, wie Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) erklärt. „Mit der digitalen Rentenübersicht kann künftig jeder auf einen Blick sehen, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht.“ Bisher gibt es verschiedene Träger für die jeweiligen Altersleistungen, die in eigener Form über Zwischenstände informieren. Das geplante Portal soll alle Informationen zur gesetzlichen, privaten und betrieblichen Rente umfassen. Es soll auch Ansprüche zur Erwerbsminderung oder Ansprüche im Hinterbliebenenfall erfassen.

Es steht aber noch nicht endgültig fest, welche Ansprüche in diesem neuen Portal gebündelt werden. „Es wäre fatal, wenn auf dem Rentenportal nur Ansprüche aus Versicherungen zu finden sind“, sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. Bis zur Einführung des Rentenportals wird noch viel diskutiert werden. Im kommenden Jahr soll zunächst einmal eine Zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht eingerichtet werden. Ende 2022 soll dann eine Testphase starten, für die sich interessierte Rentner registrieren können. Ein Jahr später, also Ende 2023, soll das Portal dann an den Start gehen.

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