Der Althütter Rathauschef Reinhold Sczuka (CDU) kandidiert erneut für die Wahl zum Bürgermeister. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 26. Mai.
Seit 1993 lenkt Reinhold Sczuka (CDU) die Geschicke der Gemeinde Althütte (Rems-Murr-Kreis) – und will es auch künftig tun: Der amtierende Bürgermeister hat sich am Osterwochenende offiziell für die Wahl am 22. Juni 2025 beworben. Damit strebt der 58-Jährige eine fünfte Amtszeit an. Bis 26. Mai können weitere Kandidatinnen und Kandidaten ihre Bewerbung abgeben.
„Ich möchte gerne weitere acht Jahre Bürgermeister der Gemeinde Althütte sein und will die schöne Gemeinde im Schwäbischen Wald in einer turbulenten Zeit in eine gute Zukunft führen“, erklärt Sczuka. Bereits als 26-Jähriger wurde er erstmals ins Amt gewählt. Seither habe er – wie er betont – „in enger und konstruktiver Zusammenarbeit“ mit Gemeinderat, Verwaltung und Bürgerschaft viele Projekte umgesetzt.
Sczuka: Herausforderungen und finanzielle Stabilität in Althütte
Mit Blick auf aktuelle Herausforderungen wie die Abwasserbeseitigung in mehreren Ortsteilen, die Kinderbetreuung, den Feuerwehrbedarfsplan sowie die Unterstützung der Vereine sieht sich Sczuka gut gerüstet. Auch wenn 2025 erstmals seit Jahren wieder Schulden aufgenommen werden müssen, bleibe Althütte laut Rechtsaufsichtsbehörde in geordneten finanziellen Verhältnissen.
Sczuka: „In einer sich stark verändernden Welt möchte ich die Gemeinde Althütte mit Besonnenheit, Verlässlichkeit und meiner Erfahrung weiterführen, so wie es die Menschen von mir gewohnt sind“, erklärt Sczuka weiter.
Wahl am 22. Juni – Frist läuft
Die Stelle der Bürgermeisterin beziehungsweise des Bürgermeisters der rund 4300 Einwohner zählenden Gemeinde Althütte ist infolge des Ablaufs der Amtszeit neu zu besetzen. Die Wahl findet am Sonntag, 22. Juni, statt. Eine mögliche Stichwahl ist auf den 6. Juli 2025 terminiert. Bewerbungen können bis spätestens Montag, 26. Mai, 18 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses im Rathaus Althütte eingereicht werden.
Wahlberechtigung für Althütte: Wer kann kandidieren?
Wählbar sind Deutsche und Unionsbürger*innen ab 18 Jahren, sofern sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung vertreten und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Sie benötigen zudem zehn Unterstützerunterschriften.
Die Bewerbung umfasst automatisch auch die Teilnahme an einer eventuellen Stichwahl. Eine Rücknahme nach dem ersten Wahlgang ist laut Gesetz nicht möglich.