Die Kommunalwahlen am 25. Mai nächsten Jahres müssen von langer Hand vorbereitet, Fristen für die Aufstellung von Listen eingehalten werden. Für die verschiedenen neu zu besetzenden Gremien werden im Land derzeit wohl 100 000 Kandidaten gesucht.
Stuttgart - Nach der Wahl ist vor der Wahl. In Berlin ist die Politik noch mittendrin, die Ergebnisse der Bundestagswahl umzusetzen, da tritt schon der nächste Abstimmevent aus dem Schattendasein: Am 25. Mai 2014 ist – parallel zur Europawahl – der Tag der kommunalen Vertretungen. Da werden alle Kreisräte, Gemeinde- und Bezirks- oder Ortschaftsräte sowie die Vertreter der Versammlung der Region Stuttgart neu bestimmt.
Das ist noch lange hin? Na ja. Bereits seit dem 20. August können Kandidatenlisten für die Kommunalwahlen aufgestellt werden. Zwar läuft erst am 27. März um 18 Uhr die Frist ab, bis zu der diese Wahlvorschläge bei den Vorsitzenden der Gemeinde- oder Kreiswahlausschüsse eingereicht sein müssen. Doch hat das baden-württembergische Kommunalwahlrecht einige Tücken, so dass etwa die Kommunalpolitische Vereinigung der Grünen ihre Klientel darauf hinweist, Wahlvorschläge „auf keinen Fall auf den letzten Drücker“ abzugeben. Ein Zeitpuffer zwischen der Einreichung und dem Ablauf der Frist sei „ratsam und notwendig“. Die Landes-CDU hat empfohlen, die erforderliche Nominierungsversammlung im Zeitraum von Oktober bis spätestens 28. Februar abzuhalten.
Wie wär’s mit einer Kandidatur?
Da muss ein Listenmacher seine Kandidaten aber schon beisammen haben. Man darf annehmen, dass derzeit landauf, landab Frauen und Männer gefragt werden, ob sie sich die Kandidatur für ein kommunalpolitisches Gremium vorstellen können.
Bei den Kommunalwahlen 2009 haben sich allein für die Sitze in den diversen Gemeinderäten mehr als 60 000 Personen beworben. Das klingt viel, ist es auch, aber zum Termin 1999 haben die Listenprotagonisten noch mehr als 64 000 Bewerber aktivieren können. Gewählt wurden vor fünf Jahren übrigens gut 19 000 Köpfe. Dazu kommen die knapp 2300 in den Kreistagen zu besetzenden Stühle. Dafür hatte es 2009 rund 15 500 Kandidaten gegeben.
Darüber hinaus müssen noch die Listen für die Ortschaftsräte bestückt werden. Im Moment weiß niemand so genau, wie viele dieser Gremien kommendes Frühjahr zu besetzen sind. Darüber wird erst im Nachhinein Bilanz gezogen. Von einem Wahltermin zum nächsten schafft immer wieder mal eine Gemeinde die Ortschaftsverfassung und damit auch die – doch ein gewisses Geld kostenden – Ortschaftsräte ab. Vor fünf Jahren gab es noch 1647 Ortschaften in rund 410 Gemeinden im Land. Nach der Gebietsreform 1975 waren es noch 1711.
Was das für Wahllistenplaner in einer Gemeinde bedeutet, verdeutlicht das Beispiel von Rottenburg (Kreis Tübingen). Die Stadt hat einen Gemeinderat mit 40 Mitgliedern und daneben 17 Ortschaftsräte mit insgesamt 154 Mitgliedern. Die wollen erst einmal gefunden sein. Über das ganze Land gesehen sind mindestens ein Prozent aller Wahlberechtigten auch selbst Kandidaten.
Schulungen beginnen
Dass es hohe Zeit wird, seine Leute zusammenzutreiben und sich mit den Modalitäten der Bewerberaufstellung auseinander zu setzen, legt ein Blick auf das Programm der Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg nahe. An 18 Terminen bietet sie ein Fachseminar über das „Verfahren zur Aufstellung von Bewerber/innen zur Kommunalwahl 2014“ an, bei dem sich Mitarbeiter von Gemeindeverwaltungen, aber auch „Interessierte aus den Gemeinderäten oder der Bürgerschaft“ auf den Stand des Reglements bringen können. Der erste Termin ist Dienstag nächster Woche in Wernau (Kreis Esslingen). Da wird dann das kommunale Wahlrecht in allen Feinheiten erörtert. Etwa, dieses Beispiel findet sich in Unterlagen der Landes-SPD, dass Beamte oder Angestellte einer Gemeinde nicht in deren Gemeinderat dürfen. Nun, das hätte man gewusst. Aber auch, dass diese Personen dennoch dafür kandidieren dürfen?