Am Amtsgericht Böblingen Schimmel-Streit vor Gericht – „Das haben Sie schon zehnmal gesagt“
Vor dem Amtsgericht Böblingen stritten ein Vermieter und eine Mieterin um Schimmel und Mietschulden. Am Ende fand ein zäher Konflikt ein schlichtes Ende.
Vor dem Amtsgericht Böblingen stritten ein Vermieter und eine Mieterin um Schimmel und Mietschulden. Am Ende fand ein zäher Konflikt ein schlichtes Ende.
Schon zum dritten Mal trafen sich der Vermieter eines Hauses auf der Schönbuchlichtung und seine Mieter vor Gericht. Wie in den beiden anderen Verhandlungen zuvor ging es am Mittwoch um Schimmel in den Wohnungen.
Was sich für den Vermieter wie ein Komplott gegen ihn anfühlte, ist nach Angaben des Mieterbundes Baden-Württemberg eines der großen Themen im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Olaf Kierstein-Hartmann, Geschäftsführer des Mieterbunds Baden-Württemberg, schätzt, dass sich ungefähr ein Drittel aller Mietstreitigkeiten um das Thema Mängel in der Wohnung drehten, und damit meist um Schimmelbildung. Aber eine genaue Statistik gebe es nicht. Zumeist stehen sich hier zwei Themen gegenüber: Haben Baumängel in der Wohnung den Schimmel erzeugt, oder haben die Mieter nicht ausreichend gelüftet? Das Streitpotenzial werde gerade in Baden-Württemberg durch den Wohnungsmangel noch verschärft, sagt Kierstein-Hartmann, weil die Mieter nicht einfach ausziehen könnten.
Dieser Schimmel hatte auch in der Verhandlung am Mittwoch eine Mieterin bewogen, vorzeitig aus ihrem Mietvertrag auszusteigen, also außerordentlich zu kündigen und danach auszuziehen.
Weil keine Mietzahlung mehr erfolgte, wollte der Vermieter die fehlende Miete vor dem Amtsgericht Böblingen einklagen und – wie in Zivilverhandlungen üblich – man traf sich zuerst zu einem Gütetermin. Rein juristisch ging es um vier Monatsmieten, also um einen Betrag von etwas mehr als 2800 Euro. Wohl wegen der zwei vorangegangenen Verhandlungen erklärte der Vermieter einige Male, es sei ein Komplott gegen ihn im Hause geschmiedet worden.
Vielleicht deswegen wurde es eine emotionale Verhandlung, in der die Richterin mehrmals, „beruhigen Sie sich doch“ sagen musste.
Ein Vorwurf stand besonders im Raum: Weil die Toilette verstopft war, hatte die Mieterin mit einer Saugglocke, einem sogenannten Pümpel, das Rohr freigemacht. Der Vermieter mutmaßte, die junge Frau habe dabei den Ablauf beschädigt. Weil zusätzlich wegen eines defekten Ventils das Wasser durchlief und ins Gemäuer eindrang, sei in den unteren Etagen, wo auch die anderen Mieter wohnten, Schimmel entstanden.
Die Mieterin sagte, sie habe vom tropfenden Wasser nichts bemerkt, und die Richterin zweifelte daran, dass man durch einen Pümpel einen Ablauf beschädigen könne.
Schließlich rechneten beide Parteien verschiedene Kosten gegeneinander an. Da ging es um übriges Heizöl, um Schäden an der Tapete und um die Stromrechnung wurde gestritten – aber grundsätzlich zeigten sich die Parteien zu einer gütlichen Einigung bereit.
„Strapazieren Sie meine Geduld nicht zu sehr.“
Die Amtsrichterin ermahnt den Vermieter.
Mehrfach kam der Vermieter auf den Wasserschaden durch die defekte Toilette zurück, bis die Richterin sagte: „Das haben Sie jetzt schon zehnmal gesagt, strapazieren Sie meine Geduld nicht zu sehr.“ Es würde juristisch vor allem darum gehen, ob die außerordentliche Kündigung rechtens sei, führte die Richterin weiter aus.
Doch diese Frage brauchte nicht entschieden zu werden, weil die beiden streitenden Parteien in diesem Gütetermin doch noch zusammenfanden: Der Vermieter kann die Kaution einbehalten und erhält zusätzlich noch 450 Euro von der Mieterin.
Wurde dieser Streit auch gütlich beigelegt, rät Olaf Kierstein-Hartmann in jedem Fall zunächst zu einer „unmittelbaren Kommunikation mit dem Vermieter, um das Problem aus der Welt zu schaffen, das ist der Königsweg“. Wenn es zum Streit komme, müsse die Ursache des Schimmels aufwendig geklärt werden, wo meist ein Gutachten und ein Gegengutachten miteinander abgewogen werden müssten, was vor allem sehr viel Zeit koste. Er rät immer zu einer außergerichtlichen Einigung und verweist auch auf das Netzwerk Schimmelpilzberatung des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums.