Die Fernbusse am Stuttgarter Flughafen haben immer wieder verdächtige Fahrgäste an Bord – nun hat der Zoll einen Drogenkurier auffliegen lassen. Sein Versteck war nicht unauffällig genug.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

300 Gramm Kokain und 60 Gramm Heroin – diese Menge hat ein 28-jähriger Busfahrgast zu schmuggeln versucht – in seinem Darm. Die Fahrt endete freilich am Zentralen Busbahnhof am Stuttgarter Flughafen. Wie das Hauptzollamt am Mittwoch mitteilte, wurde der sogenannte Körperschmuggler in einem Fernreisebus aus Amsterdam bei einer Kontrolle ausfindig gemacht. Die Zöllner hatten sozusagen den richtigen Riecher.

 

„Tatsächlich kommt es da auf das Gespür der Kollegen an“, sagt Zollsprecher Thomas Seemann. Stimmen die Umstände der Reise, das Gepäck, die Geschichte dazu – in diesem Fall, der sich bereits am 28. April abspielte, stimmte offenbar nichts. Der 28-Jährige, der in Italien wohnhaft gemeldet ist, war als Fahrgast in einem Fernreisebus aus den Niederlanden aufgefallen. Er besaß ein Ticket für die Fahrt bis nach München. „Über seine Reise verstrickte er sich immer mehr in Widersprüche“, sagt Seemann. Am Ende machten die Beamten einen Drogenwischtest – und der ergab, dass der Mann Kontakt sowohl mit Heroin als auch mit Kokain gehabt haben muss.

Verdacht zu 100 Prozent richtig

In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde eine Röntgenuntersuchung angeordnet, um festzustellen, ob der Mann gegebenenfalls Betäubungsmittel als sogenannter Bodypacker in seinem Körper transportiert. „Wir haben in solchen Verdachtsfällen eine 100-Prozent-Quote“, sagt Seemann. Und tatsächlich: Die Untersuchung im Krankenhaus Esslingen zeigte, dass sich im Darmtrakt des Mannes insgesamt 36 in Kondome verschnürte Päckchen mit Betäubungsmitteln befanden. Die musste er mit Abführmitteln ausscheiden. Unter Bewachung der Beamten. Kehrseite des richtigen Riechers.

Die Beamten beschlagnahmten das Rauschgift, dessen Transport durchaus lebensgefährlich sein kann. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Beschuldigte einem Haftrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. „Wohin das Rauschgift gebracht werden sollte“, sagt Zollsprecher Seemann, „das muss noch ermittelt werden.“