Der Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen will gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn in Berufung gehen. Dieses hatte seine Klage gegen die Psychiatrische Klinik in Weinsberg im April zurückgewiesen, der er eine Mitschuld an der Tat unterstellt.

Winnenden - Der Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen hat Rechtsmittel gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn eingelegt, das seine Klage gegen das Psychiatrische Landeskrankenhaus in Weinsberg (Kreis Heilbronn) im April zurückgewiesen hatte. Wie ein Sprecher des Landgerichts Heilbronn mitteilte, seien die Prozessakten vom Oberlandesgericht Stuttgart angefordert worden. Dieses muss nun über die Berufung entscheiden.

 

Der Vater des Amokläufers unterstellt der Klinik eine Mitschuld an der Tat seines 17-jährigen Sohnes, der am 11. März 2009 15 Menschen in Winnenden und Wendlingen erschoss und weitere schwer verletzte, bevor er sich selbst tötete. Die Ärzte hätten ihn nicht ausreichend über den psychischen Zustand des 17-Jährigen aufgeklärt, argumentierten dieser und seine Anwälte. Mit seiner Klage forderte er, das Klinikum solle die Hälfte der gegen ihn gerichteten Schadensersatzforderungen tragen, insgesamt mehrere Millionen Euro.

Die Heilbronner Richter hatten dagegen am 25. April entschieden, dass das Klinikum und seine Mitarbeiter nicht neben dem Vater des Amokschützen für die Taten von dessen Sohn haften müssten. In einem psychiatrischen Gutachten seien zwar Behandlungsfehler festgestellt worden. Es könne aber nicht davon ausgegangen werden, dass diese Fehler mit eine Ursache für die Amoktat seien. Konkrete Ankündigungen für eine Tat habe es nicht gegeben.