An diesem Freitag will das Stuttgarter Landgericht das Urteil in dem Prozess der Unfallkasse Baden-Württemberg gegen die Eltern des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen fällen. Es geht um Forderungen von 250 000 Euro.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Winnenden - Das Landgericht Stuttgart will an diesem Freitag ein Urteil im Schadenersatzprozess zwischen den Eltern des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen und der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) verkünden. In dem Verfahren, das im November 2014 begonnen hat, sind alle Versuche des Gerichts gescheitert, einen Vergleich zwischen den Parteien herbeizuführen.

 

In dem parallel vor der 15. Zivilkammer geführten Verfahren der Stadt Winnenden gegen die Eltern und deren Haftpflichtversicherung war es noch vor dem Jahreswechsel zu einer Einigung gekommen. Der Vater des Amokläufers hatte bei der Allianz eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die Personenschäden bis zu zwei Millionen Euro sowie Sachschäden bis zu einer Million Euro abdeckte. Die zwei Millionen Euro für Personenschäden waren bereits vor Beginn des Prozesses an Geschädigte ausbezahlt worden.

Die Unfallkasse fordert 250 000 Euro

Die Versicherung bezahlte in dem vor Gericht ausgehandelten Vergleich zudem 400 000 Euro an die Stadt Winnenden. Diese hatte Forderungen geltend gemacht, die unter anderem aus Arbeiten an der Albertville-Realschule resultierten, dem Tatort des Amoklaufs. Der 17-jährige Tim K. hatte dort am 11. März 2009 zehn Menschen getötet, neun wurden verletzt.

Die UKBW machte ursprünglich rund eine Million Euro von den Eltern des Amokschützen Tim K. geltend. Die Versicherung, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, bei der die Bediensteten des Landes, aber auch Schüler und Studenten versichert sind, will die Kosten für die Heilbehandlung von Schülern, Eltern und Lehrern erstattet bekommen, die durch den Amoklauf entstanden sind. Im Lauf des Verfahrens kam die Unfallkasse den Eltern auf 250 000 Euro entgegen. Da die Unfallkasse dem Steuerzahler gegenüber verantwortlich sei, habe sie ihre Forderungen aber nicht weiter senken können, so der Anwalt der UKBW.

Vater des Amokschützen behauptet, mittellos zu sein

Die beklagten Eltern wollten lediglich 70 000 Euro in Raten zahlen. Nachdem zuerst nur der Vater verklagt worden war, wurde im Lauf des Verfahrens auch die Mutter des 17-jährigen Tim K. in die Pflicht genommen. Die Mutter habe wie der Vater ihre Aufsichtspflicht verletzt, so die Argumentation der Klägerin. Jörg K. hatte über seinen Anwalt vor Gericht erklären lassen, dass er mittellos sei .

Tim K. hat im März 2009 bei seinem Amoklauf in der Albertville-Realschule in Winnenden und auf seiner Flucht nach Wendlingen 15 Menschen erschossen und mehrere verletzt, ehe er sich selbst mit der Tatwaffe tötete, einer großkalibrigen Pistole seines Vaters. Verletzte und Angehörige der Opfer wurden von der Haftpflichtversicherung der Eltern bereits vor dem Prozess entschädigt. Sowohl die UKBW als auch die Stadt Winnenden hatten ihre Forderungen hintan gestellt und den Betroffenen den Vorrang gegeben.