SPD, Grüne und FDP verkündeten eine Lösung im Heizungsstreit. Doch wie die künftige Regelung genau aussehen soll, müssen nun die Minister klären.

Berlin: Tobias Heimbach (toh)

Die Ampelkoalition hat sich auf neue Regeln zu alten Heizungen verständigt. Ziel der Regierung ist es, auch hier klimaschädliches CO2 einzusparen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

 

Wie lautet der Heizungskompromiss?

Verabredet ist, dass ab 1. Januar des kommenden Jahres nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden können. Das bedeutet das Aus für klassische Öl- und Gasheizungen.

Das vor allem von den Grünen bevorzugte Modell sind Wärmepumpen, die mit Strom funktionieren. Wenn sie mit Erneuerbarer Energie gespeist werden, sind sie klimaneutral. Bauministerin Klara Geywitz (SPD) betonte am Mittwoch in Berlin aber, dass man eine „technologieoffene“ Lösung vereinbart habe. Damit können etwa Gasheizungen eingebaut werden, die auch vollständig oder zum Teil mit Wasserstoff betrieben werden können. Patrick Graichen (Grüne), Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, prophezeit jedoch, dass Wasserstoffheizungen „nur in Einzelfällen“ zum Einsatz kommen werden. „Schlicht und einfach, weil Wasserstoff knapp und fürs Heizen sehr teuer sein wird“, sagte er. Möglich sind auch Geräte, die eine Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung bieten. Auch wer Fernwärme bezieht, ist auf der sicheren Seite.

Was passiert mit Heizungen im Bestand?

Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. „Niemand kommt und reißt eine Ölheizung raus“, sagte Geywitz. Außerdem können defekte Heizungen repariert werden. Allerdings muss eine Ölheizung ausgetauscht werden, wenn sie 30 Jahre alt ist. Ab dem Jahr 2045 dürfen Öl- und Gasheizungen auch generell nicht mehr eingebaut werden. Dann soll Deutschland klimaneutral sein.

Welche Fragen sind offen?

Viele Detailfragen sind ungeklärt. Das betrifft etwa die Übergangsfristen. Denkbar ist etwa, dass die Heizungen mit 65 Prozent Anteil Erneuerbarer Energien nur in Neubauten ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden müssen. Möglich, dass in Bestandsgebäuden eine spätere Frist gilt. Offen ist auch, was im Falle einer Havarie passiert. Denkbar ist, dass für eine Zwischenzeit eine Gasheizung installiert wird, bis etwa ein bereits geplanter Anschluss ans Wärmenetz erfolgt.

Welche Förderung wird es geben?

Auch das ist noch Gegenstand der Verhandlungen. Im Beschlusspapier hat die Koalition vereinbart, dass „sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen“ werden solle. Diese sollen sich etwa nach Einkommen und Alter der Hausbesitzer richten. Im Gespräch ist auch eine „Abwrackprämie“ für alte Heizungen. Bezahlt werden könnte dies aus dem Klima- und Transformationsfonds. Auch für Mieter sollen keine Mehrkosten entstehen. Wird in einem Haus eine Heizung neu eingebaut, soll dies nicht umgelegt werden dürfen.

Welche Kritik gibt es?

Die Verbraucherzentralen kritisierten die Beschlüsse zu den Heizungen als „schwammig“. Auch Industrievertreter fordern schnell Klarheit. Jens Spahn (CDU), stellvertretender Fraktionschef der Union im Bundestag, sagte dieser Zeitung mit Blick auf die offenen Fragen: „Die Ampel hat im Heizungsstreit nichts Konkretes entschieden. Das Drohszenario für alle Hausbesitzer bleibt unverändert. Spätestens bei der Arbeit am Gesetzentwurf bricht der ungelöste Ampel-Streit wieder auf.“

Wann soll das umgesetzt werden?

Die beteiligten Ministerien wollen im April die Details klären. Anschließend muss sich der Bundestag damit befassen. Im Beschlusspapier heißt es, dass der Entwurf noch vor der Sommerpause im Juli vom Bundestag beschlossen werden soll. In Regierungskreisen rechnet man jedoch mit einem Beschluss erst nach der Sommerpause.